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Veröffentlicht am 16. Januar 2019

Schweiz und Äthiopien regeln Zusammenarbeit im Rückkehrbereich

Bern-Wabern, 16.1.2019 - Die Schweiz und Äthiopien haben ihre Zusammenarbeit im Bereich der Rückkehr von Personen, die sich irregulär in der Schweiz aufhalten, rechtlich geregelt. Im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichtet sich Äthiopien, die Schweiz bei der Feststellung der äthiopischen Staatsangehörigkeit zu unterstützen und ihre Staatsangehörigen, die sich ohne Aufenthaltsrecht in der Schweiz aufhalten, zurückzunehmen.