Sachplan Fruchtfolgeflächen soll gestärkt werden

Bern, 20.12.2018 - Der Sachplan Fruchtfolgeflächen dient dem Schutz der besten Landwirtschaftsböden. Die Bundesämter für Raumentwicklung (ARE) und Landwirtschaft (BLW) haben diesen zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) überarbeitet, um dessen Vollzug durch den Bund und die Kantone zu verbessern. Dabei sind sie weitgehend den Empfehlungen einer Expertengruppe gefolgt. Am 20. Dezember 2018 haben das Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) den Sachplanentwurf in die Anhörung und Mitwirkung geschickt.

Der Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) von 1992 sichert als Instrument des Bundes die besten Landwirtschaftsböden zur Nahrungsmittelproduktion. Diesen haben die Bundesämter für Raumentwicklung (ARE) und für Landwirtschaft (BLW) zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und unter Mitwirkung von Kantonen, Bodenfachleuten und anderen Bundesämtern überarbeitet. Dabei konnten sie sich auf die Empfehlungen einer vom UVEK eingesetzten Expertengruppe abstützen. Diese wurde eingesetzt, nachdem der Bundesrat beschlossen hatte, das Thema Kulturlandschutz und FFF von der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) zu entkoppeln. Die Empfehlungen der Expertengruppe zielen darauf ab, den Sachplan FFF zu stärken und zu flexibilisieren.

Mit dem von UVEK und WBF in die Anhörung geschickten Sachplanentwurf können die besten landwirtschaftlichen Böden besser geschützt werden, insbesondere deren Umfang und Bodenqualität. 18 Grundsätze halten fest, wie FFF langfristig gesichert, FFF-Inventare geführt sowie überbaute FFF kompensiert werden sollten und wie das Monitoring erfolgen soll. Der schweizweit zu sichernde Mindestumfang von 438 460 Hektaren an FFF und dessen Aufteilung auf die Kantone gelten wie bisher. Damit soll die Ernährung der Bevölkerung in schweren Mangellagen gesichert werden. Die Kantone haben die Aufgabe, in erster Linie via Richtplanung ihre Anteile an FFF zu sichern. Der Bund übernimmt eine Vorbildfunktion. Gehen FFF wegen Bundesvorhaben verloren, kompensiert er diese beispielsweise durch Aufwertung geschädigter Böden – vorausgesetzt, die Kantone unterstützen ihn dabei. Die aktuellen Inventare der Kantone sind ab 2021 auf dem nationalen Geoportal einsehbar, und der Bund bereitet alle vier Jahre eine Statistik zu den FFF auf. Unverändert bleibt die vierjährliche Berichterstattung der Kantone ans ARE zu den FFF-Inventaren. Um die kantonalen Praktiken zu vereinheitlichen, legt der Entwurf ausserdem fest, unter welchen Bedingungen die Kantone Spezialfälle wie Golfplätze, Obstanlagen etc. als FFF in ihre Inventare aufnehmen dürfen.

Die Expertengruppe sowie das jüngst abgeschlossene Nationale Forschungsprogramm 68 zum Thema Boden weisen darauf hin, dass über weite Flächen kaum Bodeninformationen vorliegen. Dies erschwert die Sicherung der FFF und schränkt die Verlässlichkeit der FFF-Inventare ein. Deshalb sollen die Kantone nur dann Mass­nahmen zur Flexibilisierung des Sachplans ergreifen dürfen, beispielsweise FFF mit anderen Kantonen abtauschen, wenn verlässliche Bodeninformationen vorliegen. Kantone ohne solche Bodeninformationen sind verpflichtet, eine Regelung für die Kompensation ihrer FFF einzuführen. Das RPG und die Raumplanungsverordnung werden allenfalls angepasst werden müssen, dies aber erst nach der Verabschiedung des Sachplans durch den Bundesrat (voraussichtlich Ende 2019).

Die Anhörung der kantonalen Behörden und die Mitwirkung der Bevölkerung dauert bis 26. April 2019.


Adresse für Rückfragen

Stephan Scheidegger, stellvertretender Direktor, Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Tel. +41 58 462 40 55



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Raumentwicklung
http://www.are.admin.ch

Bundesamt für Landwirtschaft
http://www.blw.admin.ch

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