Biomedizinische Forschung: Masterplan wird weitergeführt

Bern, 14.12.2018 - Der Masterplan zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie wird für den Zeitraum 2020–2025 erneuert. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Dezember 2018 beschlossen. Der Plan knüpft an den Masterplan 2013–2020 an und verfolgt dasselbe Ziel: Er soll den Forschungsstandort Schweiz stärken und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Bevölkerung einen erschwinglichen Zugang zu neuen biomedizinischen Produkten hat. Der Massnahmenkatalog dieses neuen Masterplans wird bis Mitte 2020 vorgelegt.

Zwischen 2013 und 2020 setzt der Bundesrat im Rahmen seines Masterplans «Massnahmen des Bundes zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie» 23 Massnahmen um. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für die biomedizinische Forschung und Industrie zu erhalten und zu verbessern. Die Mehrheit dieser Massnahmen ist in Umsetzung und betrifft unter anderem die Forschungsförderung, den Schutz des geistigen Eigentums, den Zugang zum Arzneimittelmarkt oder den Schutz vor Arzneimittelfälschungen. Akteure aus Forschung und Industrie, Gesundheitsfachpersonen, Patientenorganisationen und politische Kreise haben den ersten Massnahmenplan unterstützt.

Dynamischer Massnahmenkatalog
Aufgrund der Bedeutung der biomedizinischen Forschung und Industrie für die Schweizer Wirtschaft und das Gesundheitswesen hat der Bundesrat beschlossen, den Masterplan weiterzuführen. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, einen neuen Masterplan für die Jahre 2020–2025 zu erarbeiten. Die Liste der umzusetzenden Massnahmen wird 2020 vorgelegt; sie kann je nach technologischen Entwicklungen oder Anliegen der involvierten Interessengruppen laufend angepasst werden. Zu den Schwerpunkten gehören die Stärkung der klinischen Forschung, der erschwingliche Zugang zu neuen biomedizinischen Produkten und die digitale Transformation.

Das EDI arbeitet gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) an der Umsetzung des Masterplans 2020–2025. Vorgesehen ist zudem ein regelmässiger Informationsaustausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Interessengruppen.


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