Innovationspark Zürich: Rahmenverträge zwischen Bund und Kanton Zürich für Landabgabe unterzeichnet

Bern, 10.12.2018 - Im Beisein der Bundesräte Johann Schneider-Ammann und Guy Parmelin sowie von Regierungspräsident Dr. Thomas Heiniger, der Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (beide Kanton Zürich) und Ständerat Ruedi Noser wurden heute in Bern die Rahmenverträge über die Landabgabe für den Innovationspark Zürich auf dem Areal des Militärflugplatzes Dübendorf unterzeichnet. Die Rahmenverträge regeln die Rechtsverhältnisse zwischen der Eidgenossenschaft und dem Kanton Zürich für die Landabgabe zugunsten des zukünftigen Innovationsparks Zürich. Das Gelände bleibt im Eigentum des Bundes, der Kanton übernimmt das Areal im Baurecht und gibt es im Unterbaurecht weiter.

Am 3. September 2014 hat der Bundesrat beschlossen, am Flugplatzkopf auf dem Gelände des Militärflugplatzes Dübendorf eine bis zu 70 Hektaren grosse Fläche für den Innovationspark Zürich, einem der fünf Standorte des Schweizer Innovationsparks, zu reservieren. Die Abgabe des Landes erfolgt schrittweise dem Entwicklungsfortschritt des Innovationsparks entsprechend. Mit drei Verträgen - Rahmenvereinbarung, Rahmenvertrag und Musterbaurechtsvertrag - werden die Rechtsverhältnisse zwischen Bund und Kanton Zürich geregelt.

Verträge regeln die Landabgabe zwischen Bund und Kanton Zürich

Die Rahmenverträge konnten heute im festlichen Rahmen unterzeichnet werden. Die Rahmenvereinbarung regelt unter anderem die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kanton in der Transformationsphase und die Grundsätze für die Landabgabe für den Innovationspark. Der Rahmenvertrag enthält die Absprachen für die erste Etappe des Innovationsparks; er klärt Fragen zur Zeitplanung, zu möglichen Entwicklungspfaden, zur sachenrechtlichen Ausgestaltung des Areals sowie zu wesentlichen Elementen der Baurechtsverträge. 

Wichtige Etappe für den Innovationspark Zürich

Die Verträge sind das Resultat langer und intensiver Verhandlungen. Für die Entwicklung des Innovationsparks sind marktfähige Bedingungen für Investoren und Nutzer erfolgskritisch. Die vorliegenden Verträge tragen dem Rechnung. Sie sind die Grundlage für den Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung des Innovationsparks auf dem Gelände des Militärflugplatzes Dübendorf. Die Stiftung Innovationspark Zürich, welche den Innovationspark betreiben wird, war in die Verhandlungen mit einbezogen.

Über den Innovationspark Zürich

Der Innovationspark Zürich schafft auf dem Areal des Flugplatzes Dübendorf eine neue Plattform für Forschung, Entwicklung und Innovation. Er fördert die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch zwischen den renommierten Zürcher Hochschulen, Forschungsinstitutionen und Fachhochschulen mit der Privatwirtschaft. Das Ziel besteht darin, die Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen zu unterstützen und zu beschleunigen. Verantwortlich für den Aufbau und den Betrieb zeichnet die Stiftung Innovationspark Zürich. Sie wurde im September 2015 vom Kanton Zürich, der ETH Zürich und der Zürcher Kantonalbank gegründet. Die Trägerschaft wird ergänzt durch die Universität Zürich, die Empa sowie die Städte Zürich und Dübendorf.


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