Vorläuferstoffe für Explosivstoffe: Grossmehrheitliche Zustimmung in der Vernehmlassung

(Letzte Änderung 03.12.2018)

Bern, 30.11.2018 - Der Zugang zu chemischen Substanzen, die einfach zu terroristischen Zwecken missbraucht werden und grossen Schaden anrichten können, soll erschwert werden. An seiner Sitzung vom 30. November 2018 hat der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung über die Reglementierung von Vorläuferstoffen für Explosivstoffe zur Kenntnis genommen: Das vorgeschlagene System wird in 80 Prozent der Stellungnahmen begrüsst. Der Bundesrat wird das System noch weiter vereinfachen. Er sieht deshalb von der Registrierung der Transaktionen ab, hält aber an der Genehmigungspflicht fest. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, im Laufe des nächsten Jahres eine Botschaft vorzulegen.

Europa ist weiterhin Ziel terroristischer Sprengstoffanschläge. Glücklicherweise konnten einige rechtzeitig vereitelt werden; andere schlugen fehl, wie derjenige in London im September 2017. Der Sprengsatz explodierte nicht, vermutlich, weil die verwendeten Substanzen nicht ausreichend hoch konzentriert waren. Dieser Umstand ist eine der positiven Auswirkungen der EU-Reglementierung über die Verwendung von Vorläuferstoffen für Explosivstoffe. In der Schweiz sind diese Vorläuferstoffe im freien Verkauf erhältlich und es besteht eine reelle Gefahr, dass sich Terroristen solche Produkte in der Schweiz beschaffen, um damit im Ausland oder sogar in der Schweiz Anschläge zu verüben. Der Bundesrat ist sich dieser Gefahr bewusst und möchte deshalb mit einer Reglementierung den Zugang zu diesen Substanzen einschränken.

Eine entsprechende Reglementierung war bis im März 2018 in der Vernehmlassung. Das Ergebnis ist eindeutig: 80 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmenden befürworten eine Reglementierung. Obwohl das Gesamtergebnis positiv ausgefallen ist, sind bestimmte Aspekte kritisiert worden. Einige Teilnehmende halten es beispielsweise für unzureichend, dass die Reglementierung lediglich Privatpersonen betrifft. Es sei wünschenswert, dass durch Zusatzbestimmungen auch professionelle Anwender in die Pflicht genommen werden. So sollten etwa Weisungen hinsichtlich der Buchführung und der Lagerung erlassen werden. Diese Forderung wird aber nicht umgesetzt. Professionelle Anwender wie beispielsweise Landwirte sind von der Reglementierung ausgenommen. Vielmehr setzt der Bundesrat auf die Selbstkontrolle und die Sensibilisierung professioneller Anwender, um möglichem Missbrauch von Vorläuferstoffen für Explosivstoffe vorzubeugen.

Vereinfachtes Kontroll- und Regulierungssystem

Die in die Vernehmlassung gegebene Reglementierung zielt auf den Verkauf bestimmter im Fachhandel angebotener Produkte, die Vorläuferstoffe enthalten. Die Reglementierung besteht aus einem dreistufigen System: Produkte, in denen ein Vorläuferstoff lediglich in geringer Konzentration enthalten ist, unterliegen keinen Auflagen. Bei erhöhter Konzentration soll der Verkauf registriert werden und für den Kauf hochkonzentrierter Produkte bedarf es einer Genehmigung.

Die Erfahrungen der Europäischen Union haben gezeigt, dass ein vereinfachtes Kontroll- und Reglementierungssystem machbar ist, indem von der Registrierung abgesehen und die Genehmigungspflicht bei Produkten mit höherer Konzentration beibehalten wird. Der Bundesrat hat nun ebenfalls beschlossen, das vorgeschlagene System zu vereinfachen, indem keine Registrierung, sondern lediglich eine Genehmigungspflicht vorgesehen wird. Das bedeutet, dass die Produkte, die im Vernehmlassungsentwurf als registrierungspflichtig ausgewiesen worden sind, künftig der Genehmigung bedürfen. Die Gesetzgebungsarbeiten werden in diesem Sinn fortgesetzt.

48 Meldungen seit September 2016

Seit September 2016 können fedpol alle verdächtigen Transaktionen gemeldet werden. Bis heute sind 48 Meldungen erstattet worden.

Vorläuferstoffe für Explosivstoffe sind Substanzen, die in Produkten des täglichen Gebrauchs wie Düngemittel, Reinigungsmittel für Schwimmbäder oder Unkrautvertilgungsmittel enthalten sind. Diese Substanzen, wie etwa Wasserstoffperoxid, Aceton oder auch Nitrate, sind in der Schweiz im freien Verkauf erhältlich. In der Europäischen Union ist der Handel mit diesen Produkten seit 2014 reglementiert. Derzeit besteht eine reelle Gefahr, dass sich Terroristen solche Produkte in der Schweiz beschaffen. Mit einer Reglementierung soll Privatpersonen in der Schweiz der Zugang zu diesen Produkten beziehungsweise den darin enthaltenen Substanzen eingeschränkt werden. Die Konzentration einer Substanz ist ausschlaggebend für die Massnahme. Ab einer bestimmten Konzentration bedarf es einer Genehmigung.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation fedpol, T +41 58 463 13 10



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Polizei
http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-73154.html