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Veröffentlicht am 30. November 2018

Mutterschaftsentschädigung für Mütter von kranken Neugeborenen länger auszahlen

Bern, 30.11.2018 - Mütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als drei Wochen im Spital verbleiben müssen, sollen länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben. An seiner Sitzung vom 30. November 2018 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz verabschiedet. Damit erfüllt er einen Auftrag des Parlaments.