Schweizer Ausweise: Der 1. Januar ersetzt unbekannte Geburtsdaten

Bern, 03.12.2018 - Ab 2019 wird in die Ausweise von Schweizer Staatsangehörigen, deren Geburtsdatum unbekannt ist, der 1. Januar eingetragen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bietet damit eine rasche und pragmatische Lösung für betroffene Bürgerinnen und Bürger, die beim Reisen manchmal auf Schwierigkeiten stossen.

Oftmals muss das genaue Geburtsdatum zwingend angegeben werden, zum Beispiel, wenn man über das Internet ein Flugticket oder ein Hotelzimmer bucht. Bei Ausweisen von Schweizer Staatsangehörigen, deren genaues Geburtsdatum offiziell unbekannt ist oder nicht überprüft werden kann, ist bis anhin lediglich das Geburtsjahr eingetragen worden: Anstelle des Tages und des Monats der Geburt wurde die Zahl 0 eingetragen.

Dies brachte die Betroffenen manchmal in eine missliche Lage und stellte besonders bei Reisen ins Ausland oder beim Umgang mit Behörden ein Hindernis dar. Um diesem Hemmnis Abhilfe zu schaffen, hat das EJPD die Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige geändert.

Ab 2019 wird in den Ausweisen von Personen, deren Geburtsdatum unbekannt ist und die ihren Ausweis verlängern, unter "Geburtsdatum" der 1. Januar eingetragen. Von diesem Entscheid sind rund 800 Bürgerinnen und Bürger betroffen.


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