Engagement von Armeeangehörigen zum Kompetenzerhalt

Bern, 21.11.2018 - An seiner Sitzung vom 21. November 2018 hat der Bundesrat den Einsatz von Armeeangehörigen für den Schutz ausländischer Vertretungen und für Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr für die Jahre 2019 und 2020 verlängert. Dabei geht es darum, die entsprechenden Kompetenzen zu erhalten.

Die Armee stellt für diese zwei Tätigkeitsgebiete seit vielen Jahren Armeeangehörige zur Verfügung. Bis im Dezember 2017 erfolgten die Einsätze im Rahmen des Assistenzdienstes zugunsten ziviler Behörden.

Seit 2018 werden die Armeeangehörigen für solche Dienste eingesetzt, um die Kompetenzen auf diesem Gebiet zu erhalten. Dies erfolgt aufgrund der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Grundlagen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Armee. Diese erlauben dem Bundesrat, den zivilen Behörden dauerhaft eine begrenzte Anzahl Armeeangehörige zur Verfügung zu stellen, damit diese die für die Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden nötigen Kompetenzen erlangen und erhalten können. Diese Einsätze erfolgen im Rahmen des Ausbildungsdienstes.

Für Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr werden den zivilen Behörden in den Jahren 2018 und 2019 maximal 10 Personen zur Verfügung gestellt. Diese Armeeangehörigen werden als Sicherheitsbeauftragte an Bord von Linienflügen eingesetzt (Air Marshals).

Für den Schutz ausländischer Vertretungen bleiben in den kommenden zwei Jahren ausserdem 8 Armeeangehörige in den Kantonen Bern und Genf eingeteilt. Zusätzlich werden im 2019 in Bern bis zu 24 Durchdiener zur Unterstützung der Kantonspolizei eingesetzt. In der Zwischenzeit kann die Polizei das erforderliche zivile Personal rekrutieren und die Reduktion der Anzahl Armeeangehöriger ausgleichen.

Die Lohnkosten für die Armeeangehörigen werden über die bewilligten Kredite des VBS gedeckt.


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