Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Bern, 14.11.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. November 2018 die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) eröffnet. Diese enthält Regeln zur Sanierung von Versicherungsunternehmen, führt zu Erleichterungen für Versicherungen mit bestimmten Geschäftsmodellen und auferlegt den Versicherungsvermittlern in bestimmten Fällen Regeln zum Verhalten gegenüber ihren Kunden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Februar 2019.

Das Versicherungsaufsichtsgesetz regelt seit 2006 die Aufsicht des Bundes über Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler. Mit der in die Vernehmlassung geschickten Teilrevision soll das Gesetz an die Entwicklungen der letzten Jahre angepasst werden.

Erstens soll das Gesetz neu Bestimmungen zur Sanierung erhalten. Das Ziel besteht darin, Versicherungsunternehmen im Krisenfall sanieren zu können und nicht direkt liquidieren zu müssen. Dies trägt den Interessen der Versicherungsnehmer Rechnung.

Zweitens wird neu eine Kundenkategorisierung eingeführt. Versicherungsunternehmen, die nur professionelle Kunden bedienen, profitieren damit von aufsichtsrechtlichen Erleichterungen. Unternehmen mit besonders innovativen und zukunftsträchtigen Geschäftsmodellen können gar vollständig von der Aufsicht befreit werden, wenn sie den Versichertenschutz gewährleisten.

Die beiden Massnahmen räumen den Versicherungsunternehmen mehr Handlungsspielraum bei der Verwendung der finanziellen Mittel ein und stärken den Schweizer Finanzplatz.

Drittens führt das Gesetz, analog zu den Verhaltenspflichten für Finanzdienstleister nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), Verhaltenspflichten für die Versicherungsbranche und den Vertrieb von Anlageprodukten ein. Bei diesen Produkten sollen im Finanzmarkt für alle Akteure dieselben Bedingungen gelten.


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