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Veröffentlicht am 7. November 2018

Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt bei 1%

Bern, 7.11.2018 - An seiner Sitzung vom 7. November 2018 hat der Bundesrat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge bei 1% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.