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Veröffentlicht am 31. Oktober 2018

Bund will sich an Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht beteiligen

Bern, 31.10.2018 - Der Bundesrat hat am 31. Oktober 2018 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Beiträge an die Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht eröffnet. Der neue Erlass soll die gesetzlichen Grundlagen für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kontrollkosten der Kantone schaffen. Weiter soll damit dem Bundesrat die Kompetenz erteilt werden, bei Bedarf Vorgaben bezüglich Art und Umfang der Kontrollen zu beschliessen.