Bundesrat passt Finanzhilfe für Ausbildungen in der Luftfahrt an

Bern, 31.10.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. Oktober 2018 die Verordnung über die Finanzhilfen für Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt (VFAL) angepasst. Dies bringt eine praxistauglichere Lösung, die den Bedürfnissen der Auszubildenden sowie der Aviatikbetriebe besser Rechnung trägt. Für die Ausbildung zum Berufspiloten wurde zudem die Förderung von Schweizer Staatsbürgern, die über eine uneingeschränkte Empfehlung aus der Eignungsabklärung der fliegerische Vorschulung SPHAIR verfügen, noch verstärkt.

Seit dem 1. Januar 2016 können Kandidatinnen und Kandidaten für Ausbildungen für Berufe in der Luftfahrt finanzielle Unterstützung beantragen. Mit diesem Bundesbeitrag wird ein Teil der Ausbildungskosten des Fachpersonals der schweizerischen Zivilluftfahrt gedeckt. Mit der Förderungsmassnahme will der Bund dem Mangel an qualifiziertem Personal in der Schweizer Luftfahrt entgegenwirken. Bis jetzt konnten 294 Personen, darunter 161 Berufspilotinnen und -piloten von den Förderungsbeiträgen profitieren.

Inzwischen hat sich aber auch gezeigt, dass die Verordnung nicht in allen Fällen praxistauglich ist und gewisse Anpassungen notwendig sind. Die Verpflichtung der Fluggesellschaften, einem Berufspilotenkandidaten mit Ausbildungsförderung für fünf Jahre eine Stelle anzubieten, erwies sich zum Beispiel als kaum erfüllbar. Zudem will der Bund, dass Schweizerinnen und Schweizer gegenüber ausländischen Staatsangehörigen, die sich nur zu Ausbildungszwecken in der Schweiz aufhalten, bevorzugt werden. Sie sollen daher höhere Beitragssätze erhalten und mit einer Eignungsabklärung im Rahmen von SPHAIR prioritär behandelt werden.  

Für die Ausrichtung von Förderbeiträgen ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zuständig. Jährlich werden höchstens so viele Auszubildende unterstützt, wie in der schweizerischen Zivilluftfahrt in der jeweiligen Sparte gebraucht werden und finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Berücksichtigt werden jene Anwärter, die die beste Gewähr für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und gute Leistungen im Beruf bieten.


Adresse für Rückfragen

Medienstelle BAZL, Tel. 058 464 23 35



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Zivilluftfahrt
http://www.bazl.admin.ch

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-72729.html