Bundesrat genehmigt revidierten Richtplan des Kantons Solothurn

Bern, 24.10.2018 - Der Kanton Solothurn hat seinen Richtplan umfassend überarbeitet und erfüllt damit die verschärften Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) für einen haushälterischeren Umgang mit dem Boden. Der Kanton setzt neu auf eine Obergrenze für das Siedlungsgebiet. Dadurch werden die Gemeinden dazu angehalten, innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets künftig kompakter zu bauen. Der Richtplan enthält entsprechend den Auftrag, Reservezonen zu überprüfen und mehrheitlich der Landwirtschaftszone zuzuweisen. Damit entsteht der nötige Spielraum, um an sinnvolleren Lagen Erweiterungen von Siedlungen und Infrastrukturen verwirklichen zu können. Der Bundesrat hat den revidierten Richtplan an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2018 genehmigt.

Der Kanton Solothurn hat seinen Richtplan umfassend überarbeitet und gibt sich damit einen verbindlichen und klaren Rahmen für seine zukünftige räumliche Entwicklung. Insbesondere hat er die Richtplankapitel «Raumkonzept Kanton Solothurn» und «Siedlungsgebiet und Bauzonen» neu ausgearbeitet und weitere Anpassungen des Siedlungsteils vorgenommen. Damit erfüllt der Richtplan die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG).

Klare Obergrenze für das Siedlungsgebiet und Überprüfung der Reservezonen

Das Raumkonzept zeigt die Gesamtstrategie zur erwünschten räumlichen Entwicklung in den verschiedenen Handlungsräumen auf und bildet somit einen klaren Rahmen für die Richtplaninhalte. Im Kapitel «Siedlungsgebiet und Bauzonen» setzt sich der Kanton für den Zeithorizont von 20 bis 25 Jahren eine quantitative Obergrenze für das Siedlungsgebiet von 9027 Hektaren. Grundlage dafür bilden die bestehenden Bauzonen und Reservezonen (Nichtbauzonen). Neue Einzonungen sind somit in Zukunft nur noch vereinzelt möglich. Die Gemeinden werden dazu angehalten, kompakter innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets zu bauen. Der Richtplan enthält zudem den Auftrag, die Reservezonen von 477 Hektaren zu überprüfen und grossmehrheitlich der Landwirtschaftszone zuzuweisen, da die Reservezonen-Flächen heute grösstenteils ungünstig liegen und sich nicht mehr für Einzonungen eignen. Mit dem Auftrag, Reservezonen der Landwirtschaftszone zuzuweisen, schafft sich der Kanton Spielraum für Erweiterungen des Siedlungsgebiets an anderen, geeigneteren Lagen. So kann das Wachstum von Arbeitsplätzen und Bevölkerung dorthin gelenkt werden. Der Bundesrat führt mit seiner Genehmigung diesen Ansatz konsequent zu Ende und nimmt dazu verschiedene notwendige Änderungen in der Karte und im Richtplantext vor. Zudem wird der Kanton aufgefordert, den Bund jährlich über den Stand und die Ergebnisse der Überprüfung der Reservezonen zu informieren.

Der Verdichtung im bereits bebauten Gebiet noch mehr Gewicht geben

Im Richtplan werden die Gemeinden beauftragt, in ihrer Ortsplanung die Möglichkeiten zur Verdichtung zu ermitteln und entsprechende Massnahmen auszuweisen. Nötig sind dafür beispielsweise rechtliche Grundlagen, die es den Gemeinden erlauben, die Hortung von Bauland zu verhindern. Insgesamt kommt nach Einschätzung des Bundesrats der zentrale Grundsatz der Verdichtung im bereits bebauten Gebiet im Richtplan aber noch zu wenig zum Ausdruck. Der Bundesrat fordert den Kanton deshalb auf, innerhalb eines Jahres einen entsprechenden Planungsgrundsatz aufzunehmen. Zudem ist zu überprüfen, ob die für Einzonungen vorgesehenen Dichterichtwerte wirken oder nötigenfalls anzupassen sind. Damit soll sichergestellt werden, dass die Gemeinden die angestrebten Mindestdichten von Bevölkerung und Arbeitsplätzen erfüllen und das Bauland so intensiv wie vorgesehen nutzen.

Gegenstand der Genehmigung durch den Bund sind auch verschiedene punktuelle Änderungen und Aufträge zu den übrigen Richtplanthemen und zu einzelnen Vorhaben.

Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG)

Die Schweizer Stimmbevölkerung sprach sich in der Abstimmung vom März 2013 für die Teilrevision des RPG  aus. Der Bundesrat setzte die neuen Gesetzesbestimmungen in der Folge auf den 1. Mai 2014 zusammen mit der revidierten Raumplanungsverordnung in Kraft. Seither läuft die fünfjährige Frist, während der die Kantone ihre Richtpläne an das revidierte RPG anpassen müssen. Solange kein überarbeiteter, vom Bundesrat genehmigter Richtplan vorliegt, gelten für die Kantone die Übergangsbestimmungen. Einzonungen sind demnach – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nur noch zugelassen, wenn sie flächen- und zeitgleich kompensiert werden. Solothurn ist nach Genf, Basel-Stadt, Zürich, Bern, Luzern, Schwyz, Uri, Aargau, St. Gallen, Nidwalden, Waadt, Appenzell Innerrhoden, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden nunmehr der fünfzehnte Kanton, dessen Richtplan die Vorgaben des revidierten RPG erfüllt.

Das revidierte RPG verlangt von den Kantonen, ihre Bauzonen so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für die nächsten 15 Jahre entsprechen. Die Berechnung dieses Bedarfs erfolgt nach den von Bund und Kantonen gemeinsam beschlossenen «Technischen Richtlinien Bauzonen». Zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung trifft jeder Kanton die ihm zutreffend erscheinenden Annahmen, die jedoch das Szenario hoch des Bundesamts für Statistik (BFS) nicht übertreffen dürfen. Der kantonale Richtplan hat die Funktion, durch seine Vorgaben eine korrekte Bauzonendimensionierung sicherzustellen.


Adresse für Rückfragen

Samuel Scherer, Richtplangruppenleiter
Nordwestschweiz, Sektion Richtplanung, Bundesamt für
Raumentwicklung ARE, Tel. 058 46 31378,
samuel.scherer@are.admin.ch



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