Attraktivität der Schweiz als Standort für Schiedsgerichte wird weiter erhöht

Bern, 24.10.2018 - Der Bundesrat will die Schweiz als einen der weltweit führenden Standorte für Schiedsgerichte noch attraktiver machen. Das massgebende Recht soll deshalb überarbeitet werden. An seiner Sitzung vom 24. Oktober 2018 hat er vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist eine Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Die Parteien vereinbaren entweder im Vorfeld oder in einem konkreten Streitfall Sitz und Zusammensetzung des Schiedsgerichts sowie das massgebende Verfahrensrecht. Besonders in internationalen Verhältnissen ist die Schiedsgerichtsbarkeit heute in den Bereichen des Handels-, Finanz-, Investitionsschutz- und Sportrechts als Instrument der justiziellen Streitbeilegung weit verbreitet

Noch anwenderfreundlichere Ausgestaltung

Bereits heute bietet die Schweiz hervorragende Bedingungen für internationale Schiedsverfahren. Das Schweizer Recht verbindet die Autonomie der Parteien in der Verfahrensgestaltung mit der Gewähr einer gerichtlich abgesicherten Rahmenordnung. Der Bundesrat will auf diesen zentralen Stärken aufbauen und punktuell einzelne Bestimmungen anpassen und modernisieren. Er erfüllt damit die Motion 12.3012 "Bundesgesetz über das internationale Privatrecht. Die Attraktivität der Schweiz als internationalen Schiedsplatz erhalten" der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats.

Gemäss dem Entwurf sollen zum einen wesentliche Grundsätze der bewährten Rechtsprechung des Bundesgerichts gesetzlich verankert werden, so zu den Rechtsmitteln gegen einen Schiedsentscheid. Zum andern sollen wichtige Punkte für die Zukunft neu und noch schiedsfreundlicher geregelt werden. Ganz allgemein hat die Revision zum Ziel, das 12. Kapitel des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) insgesamt noch anwenderfreundlicher auszugestalten. Neu können beispielsweise in Verfahren vor dem Bundesgericht nicht nur Beilagen, sondern auch Rechtsschriften in englischer Sprache eingereicht werden.

Der Bundesrat ist überzeugt, mit den vorgeschlagenen Änderungen die Attraktivität der Schweiz als internationalen Schiedsplatz weiter zu erhöhen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-72634.html