Änderung der Mineralölpflichtlagerverordnung: Eröffnung der Vernehmlassung

Bern, 21.09.2018 - Der Bundesrat hat am 21. September 2018 die Vernehmlassung zur Änderung der Mineralölpflichtlagerverordnung eröffnet. Den Treibstoffen Benzin und Dieselöl werden heute vermehrt Biokomponenten beigemischt, die zum Teil auch im Inland hergestellt werden. Dieser Entwicklung wird mit der vorgesehenen Änderung der Mineralölpflichtlagerverordnung Rechnung getragen. Die Inlandproduktion soll in der Pflichtlagerhaltung den Importen von Treibstoffen gleichgestellt werden.

Die seit 1. Juli 2008 geltende Steuerbefreiung von biogenen Treibstoffen hat in Kombination mit der seit 2014 möglichen Anrechnung von Biotreibstoffen an die Treibstoffkompensationspflicht gemäss CO2-Gesetz dazu geführt, dass sich der Anteil der Biotreibstoffe am Gesamtabsatz beim Benzin und Dieselöl in den letzten Jahren sukzessive und spürbar erhöht hat. Rund ein Viertel der heute in der Schweiz verwendeten fossilen Treibstoffe sind mit Biokomponenten versetzt. Diese stellen mittlerweile für die Versorgung des Landes ein wichtiges Element dar.

Dieser Entwicklung hat das WBF im November 2017 mit der Änderung der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von flüssigen Treib- und Brennstoffen (Mineralölpflichtlagerverordnung; SR 531.215.41) bereits Rechnung getragen, indem importiertes Bioethanol ebenfalls der Pflichtlagerhaltung unterstellt wurde.

Da Biokomponenten auch im Inland hergestellt und fossilen Treibstoffen beigemischt werden, entstehen im Rahmen der Pflichtlagerhaltung von flüssigen Treib- und Brennstoffen Wettbewerbsnachteile zu Lasten des Imports von Biokomponenten, die es nun im Rahmen der Verordnungsänderung ebenfalls zu berücksichtigen gilt. Die Mineralölpflichtlagerverordnung ist daher an die geänderten Marktverhältnisse anzupassen.


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