Neue Anreize zur Entwicklung von Kinderarzneimitteln ab 1. Januar 2019

Bern, 21.09.2018 - Für Kinderarzneimittel kann künftig ein längerer Patentschutz gelten. Damit sollen Anreize geschaffen werden zur Entwicklung von Arzneimitteln, die auf die Bedürfnisse von Kindern zugeschnitten sind. Der Bundesrat hat am 21. September 2018 das Inkrafttreten der dafür nötigen Änderungen des Patentgesetzes und der Patentverordnung bestimmt. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2019.

Mangels Alternativen werden heute in der Kinderheilkunde oft Arzneimittel eingesetzt, die für eine solche Verwendung weder untersucht noch zugelassen wurden. Um die Entwicklung von Medikamenten zu fördern, die auf die Bedürfnisse von Kinder zugeschnitten sind, enthält das Patentgesetz neue Anreize: Wenn Arzneimittelhersteller pädiatrische Studien zu Medikamenten durchführen und damit Anwendungsmöglichkeiten speziell für Kinder aufzeigen, erhalten sie für ihre patentierten Erfindungen Schutzverlängerungen von sechs Monaten. Diese so genannte "pädiatrische Verlängerung" soll die erhöhten Forschungs- und Entwicklungskosten zumindest zum Teil ausgleichen.

Neues pädiatrisches Schutzzertifikat geschaffen

Patente auf pharmazeutische Produkte können durch ergänzende Schutzzertifikate verlängert werden. Die zusätzliche pädiatrische Verlängerung kann auf zwei Arten erreicht werden: Entweder wird ein bereits bestehendes ergänzendes Schutzzertifikat verlängert oder es wird ein pädiatrisches ergänzendes Schutzzertifikat direkt auf das Patent gewährt. Das pädiatrische ergänzende Schutzzertifikat ist ein neues, speziell für die Schweiz entwickeltes Schutzrecht.

Die Teilrevision des Patentgesetzes führt darüber hinaus zwei weitere Ausnahmen von der Wirkung des Patents ein. Damit soll die medizinische Behandlungsfreiheit von Ärzten oder die Zubereitung von Arzneimitteln in Apotheken gewährleistet werden. 

Die Teilrevision des Patentgesetzes und der Patentverordnung tritt zusammen mit der Revision des Heilmittelgesetzes am 1. Januar 2019 in Kraft.


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