Bundesrat genehmigt Schutz- und Nutzungsplan für Luchsingerbach (GL)

Bern, 14.09.2018 - Der Bundesrat hat am 14. September 2018 die vom Kanton Glarus eingereichte Schutz- und Nutzungsplanung für die Wasserkraftnutzung am Luchsingerbach genehmigt. Die Planung sieht als Mehrnutzung tiefere Mindestrestwassermengen vor. Als Ausgleich dazu werden wertvolle Gewässerlebensräume geschaffen und vernetzt. Dank der Schutz- und Nutzungsplanung kann das Wasserkraftwerk jährlich 1,9 GWh mehr Energie produzieren.

Das Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass unterhalb von Wasserentnahmen für die Stromproduktion eine Mindestrestwassermenge in Flüssen verbleiben muss, welche die Erhaltung der natürlichen Funktionen des Gewässers (z.B. Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Strukturierung der Landschaft oder Speisung des Grundwassers) gewährleistet. In Ausnahmefällen können die Kantone Restwassermengen festlegen, die das gesetzliche Minimum unterschreiten. Bedingung dafür ist jedoch, dass geeignete Ausgleichsmassnahmen getroffen werden. Im Fall des Kraftwerks Luchsingerbach (GL) hat der Bundesrat am 14. September 2018 den Umfang der Mehrnutzung sowie die vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen in der Schutz- und Nutzungsplanung genehmigt.


Adresse für Rückfragen

Marc Baumgartner, Abteilung Wasser, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. +41 58 465 41 31



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Umwelt BAFU
https://www.bafu.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-72136.html