Arbeitsgruppe Blockchain/ICO konsultiert Branche zu ihren Arbeiten

Bern, 31.08.2018 - Die Arbeitsgruppe Blockchain/ICO wurde Anfang 2018 eingesetzt, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen und allfälligen Handlungsbedarf aufzuzeigen. Mit der vorliegenden Konsultation bietet die Arbeitsgruppe der Branche Gelegenheit, zu den bisherigen Arbeiten und zur Stossrichtung der Empfehlungen Stellung zu nehmen.

Im Januar 2018 hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) mit Einbezug des Bundesamts für Justiz (BJ) und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) eine Arbeitsgruppe zu Blockchain/ICO ins Leben gerufen. Die Arbeitsgruppe überprüft die rechtlichen Rahmenbedingungen für finanzsektorspezifische Anwendungen der Blockchain-Technologie und wird konkreten Handlungsbedarf aufzeigen.

In den vergangenen Monaten hat sich die Arbeitsgruppe intensiv mit dem Zivil- und Finanzmarktrecht auseinandergesetzt und überprüft, ob und inwiefern aufgrund der Entwicklung der Blockchain-Technologie Anpassungen der heutigen Erlasse angezeigt sind. Dabei stehen nicht nur sogenannte Initial Coin Offerings, sondern sämtliche Anwendungen der Distributed Ledger Technologie im Finanzbereich im Fokus. Es wurde insbesondere potentieller Handlungsbedarf bei der zivilrechtlichen Übertragung von Token, deren insolvenzrechtlicher Behandlung sowie bei der Schaffung neuer Möglichkeiten im Bereich der Finanzmarktinfrastrukturen identifiziert. Im Verlauf des Prozesses kontaktierten verschiedene Mitglieder der Arbeitsgruppe auch gezielt Vertreter der Branche und analysierten deren Anliegen in Bezug auf ihre Arbeiten. Mit der vorliegenden Konsultation wird der gesamten Finanzbranche sowie allen interessierten Kreisen die Gelegenheit geboten, zum potentiellen Handlungsbedarf Stellung zu nehmen.

Die Arbeitsgruppe lädt Verbände des Finanz- und Fintech-Bereichs direkt ein, an der Konsultation teilzunehmen. Anliegen können jedoch von allen interessierten Kreisen bis am 20. September 2018 an fin@sif.admin.ch eingereicht werden. Die Arbeitsgruppe wird dem Bundesrat bis Ende 2018 Bericht erstatten und dabei die Resultate der Konsultation angemessen berücksichtigen. Der Bundesrat wird gestützt auf diese Erkenntnisse über die Einleitung allfälliger rechtlicher Anpassungen entscheiden.


Adresse für Rückfragen

Frank Wettstein, Co-Leiter Kommunikation, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 38 56, frank.wettstein@sif.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-72001.html