BAZL legt das Betriebsreglement 2017 und neue Fluglärmberechnung in der Nacht für den Flughafen Zürich öffentlich auf
Bern, 28.8.2018 - Die Flughafen Zürich AG (FZAG) hat dem Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL verschiedene Änderungen des Betriebsreglements zur Genehmigung eingereicht. Mit diesem Betriebsreglement 2017 setzt der Flughafen eine Reihe von Massnahmen aus dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) um. Gestützt auf eine Verfügung des BAZL hat die FZAG zudem neue Berechnungen der Fluglärmbelastung in der Nacht vorgelegt. Das BAZL gibt diese Gesuche ab dem 3. September in die öffentliche Auflage.