UVEK erteilt 3 Bewilligungen für Sondierbohrungen in den potenziellen Standortgebieten für geologische Tiefenlager

Bern, 21.08.2018 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 17. August 2018 die Bewilligungen für drei Sondierbohrungen erteilt, mit welchen die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die potenziellen Standortgebiete für geologische Tiefenlager genauer untersuchen will. Die Bewilligungen betreffen eine Sondierbohrung im Standortgebiet Nördlich Lägern und zwei Sondierbohrungen im Standortgebiet Zürich Nordost.

2016 und 2017 hatte die Nagra beim Bundesamt für Energie (BFE) insgesamt 22 Gesuche für Sondierbohrungen eingereicht: Je acht in den beiden Standortregionen Jura Ost und Zürich Nordost und sechs in der Standortregion Nördlich Lägern. Alle Gesuche wurden öffentlich aufgelegt. 472 Einsprachen sind zu den Gesuchen für die Sondierbohrungen in Jura Ost eingegangen, 99 zu denjenigen in Zürich Nordost und 132 Einsprachen zu den Gesuchen für Sondierbohrungen in Nördlich Lägern.

Mit den Sondierbohrungen wird die Nagra ab 2019 den geologischen Untergrund genauer untersuchen. Darauf gestützt wird die Nagra gegen 2022 bekanntgeben, für welche Standortgebiete sie Rahmenbewilligungsgesuche für den Bau von geologischen Tiefenlagern (Lager für hochradioaktive Abfälle, Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle oder Kombilager) ausarbeiten wird. Voraussichtlich wird die Nagra nicht alle 22 beantragten Sondierbohrungen durchführen: Die Untersuchungsergebnisse bestimmen die jeweils weitere Bohrplanung.

Für jedes Gesuch wurde und wird ein eigenes Bewilligungsverfahren durchgeführt. Die Dauer des Verfahrens hängt unter anderem von der Anzahl der Einsprachen, der vorgebrachten Begründungen und den damit verbundenen Abklärungen ab.

Die ersten Bewilligungsverfahren sind nun abgeschlossen und das UVEK hat die Bewilligungen für die Sondierbohrungen Bülach (NSG 17-02) im Standortgebiet Nördlich Lägern und für die Bohrungen Trüllikon 1 (NSG 16-11) und Marthalen (NSG 16-15) im Standortgebiet Zürich Nordost erteilt.

In den nächsten Wochen und Monaten werden die Entscheide zu den weiteren Gesuchen folgen (Anhang: Liste zum Stand der Bewilligungsverfahren Sondierbohrungen). Das BFE wird jeweils in einer Medienmitteilung darüber informieren.


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