Berner Konvention: Schweiz beantragt Rückstufung des Schutzstatus des Wolfs
Bern, 16.08.2018 - Die Schweiz hat am 16. August 2018 bei der Berner Konvention des Europarates einen Antrag um Rückstufung des Wolfs von «streng geschützt» zu «geschützt» eingereicht. Dies entspricht einem Auftrag der UREK des Ständerats. Würde diesem Antrag stattgegeben, bliebe der Wolf zwar ein geschütztes Tier. Die Vertragsstaaten der Berner Konvention würden aber mehr Handlungsspielraum beim nachhaltigen Management des Wolfs erhalten. Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention wird den Antrag an seiner jährlichen Sitzung im November beraten.
Die Schweiz beantragt beim Ständigen Ausschuss der Berner Konvention, dass der Wolf nicht mehr in Anhang II «streng geschützt», sondern neu in Anhang III «geschützt» aufgeführt wird. Die Wolfsbestände in Europa sind in den letzten Jahrzehnten stark angewachsen, insbesondere in jenen Ländern, wo der Wolf vor vierzig Jahren - zur Zeit der Erarbeitung des internationalen Vertragswerks - nicht mehr in der Natur vorkam. In der Schweiz wanderten die ersten Wölfe 1995 zu. Vor sieben Jahren bildete sich in Graubünden das erste Rudel. In der Folge wuchs der Wolfsbestand auch in den Schweizer Alpen rasch an, auf heute drei bis vier Rudel und insgesamt ca. 50 Wölfe.
Wolf bleibt ein geschütztes Tier
Auch mit der Rückstufung bliebe der Wolf ein geschütztes Tier. Die Vertragsstaaten wären weiterhin verpflichtet, Schutz und Interventionsmassnahmen im nationalen Recht zu regeln und mittels nationalen Programmen zu überwachen. Die Rückstufung des Wolfs von «streng geschützt» zu «geschützt» würde aber den Umgang mit dem Wolf in Europa zwischen den Ländern harmonisieren. Statt der vermehrten Anwendung der Ausnahmeklausel der Berner Konvention wäre ein konsistenterer und nachhaltigerer Umgang mit dem Wolf für alle Vertragsstaaten möglich. Die Rückstufung entspricht somit auch den Zielen der Berner Konvention.
Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention hatte 2006 ein gleiches Begehren der Schweiz schon einmal abgelehnt. Weil seither die Wolfsbestände gewachsen sind, wird unterdessen in verschiedenen westeuropäischen Staaten die Forderung nach der Rückstufung des Schutzstatus des Wolfs diskutiert.
Die zurzeit im Parlament diskutierte Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz), bei der die Bestandsregulierung von Wolfsrudeln erleichtert werden soll, wird von diesem Antrag nicht beeinflusst. Die aktuelle Revision des Jagdgesetzes ist innerhalb der geltenden Bestimmungen der Berner Konvention möglich.
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Reinhard Schnidrig, Leiter der Sektion Wildtiere und Waldbiodiversität, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. 058 463 03 07
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