Georgien und die Schweiz unterzeichnen Abkommen zum Schutz der geografischen Angaben und Herkunftsbezeichnungen

Bern, 31.05.2018 - Georgien und die Schweiz haben heute ein Abkommen zum Schutz der geografischen Angaben und zur Verwendung der Herkunftsbezeichnung Schweiz unterzeichnet. Dieses schützt bekannte Schweizer Herkunftsbezeichnungen. Es trägt so zum langfristigen Erhalt der Reputation von Schweizer Qualitätsprodukten bei.

Das Abkommen schützt wichtige geografische Angaben und Herkunftsbezeichnungen beider Länder. Für die Schweiz geht es dabei konkret um Angaben wie Emmentaler, Gruyère, Schweizer Schokolade oder Schweizer Uhren. Auch die Bezeichnung Schweiz, das Schweizer Kreuz und die Kantonsnamen werden geschützt. Für Georgien enthält das Abkommen Bezeichnungen für Spezialitäten wie Kakheti (Wein), Sulguni (Käse) oder Borjomi (Mineralwasser). Das Abkommen wird dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt.

Besserer internationaler Schutz für Schweizer Qualitätsprodukte

"Herkunftsbezeichnungen sind ein wichtiges Marketinginstrument für Schweizer Qualitätsprodukte, auch im Export", sagte Catherine Chammartin, Direktorin des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) an der Unterzeichnungszeremonie. "Das Abkommen zwischen Georgien und der Schweiz schützt solche Angaben besser als die international geltenden Regeln und trägt so zum langfristigen Erhalt der Reputation von Schweizer Qualitätsprodukten bei. Es verfolgt somit die gleiche Stossrichtung wie die Anfang 2017 in Kraft getretene "Swissness"-Gesetzesrevision. Diese stärkt den Schutz der Bezeichnung Schweiz und des Schweizer Kreuzes im Inland und erleichtert die Rechtsdurchsetzung im Ausland".

Die Schweiz setzt sich in internationalen Foren – insbesondere in der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) und der Welthandelsorganisation (WTO) – für eine Verbesserung des Schutzes von geografischen Angaben und Herkunftsbezeichnungen ein. Parallel dazu handelt sie mit gleichgesinnten Partnerländern bilaterale Schutzabkommen aus. Der Abschluss des Vertrags zwischen der Schweiz und Georgien setzt diese Strategie fort und folgt auf die 2013 mit Jamaika und 2010 mit Russland abgeschlossenen Abkommen.

Das Abkommen mit Georgien entspricht dem Anliegen des Parlaments, in Staatsverträgen die Verwendung von geografischen Angaben zu regeln (Motion 12.3642 vom 19. Juni 2012 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats). Es folgt auf das Freihandelsabkommen, welches am 1. Mai 2018 für Georgien und die Schweiz in Kraft getreten ist.


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