Massnahmen für eine zukunftsorientierte Datenpolitik der Schweiz

Bern, 09.05.2018 - Das Portal opendata.swiss stellt mittlerweile über 3'364 publizierte Datensätze von 53 Organisationen (davon 21 Bundesämter) zur freien Verfügung. Damit die Schweiz ein für Wirtschaft und Bevölkerung attraktiver Datenstandort bleibt, will der Bundesrat den freien Zugang zu behördlichen Datensammlungen weiter vorantreiben. Zudem strebt er zeitgemässere und kohärentere Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen an. An seiner Sitzung vom 9. Mai 2018 hat er die ersten Eckwerte seiner Datenpolitik festgelegt und Massnahmen in Bezug auf Open Data und Datenportabilität angeordnet.

Wie der Bundesrat in seiner Standortbestimmung zur Datenpolitik festhält, wurden beim freien Zugang zu Datenbeständen (Open Data bzw. Open Government Data OGD) sowohl in der Bundesverwaltung als auch bei den bundesnahen Unternehmen Fortschritte erzielt. Im Bereich der Forschung soll geprüft werden, welche zusätzlichen Grundlagen geschaffen werden müssen, um geeignete Daten einfacher öffentlich zugänglich zu machen.

Die Analyse der Rechtsgrundlagen hat ergeben, dass die Einführung eines allgemeinen Dateneigentums im schweizerischen Recht nicht zielführend wäre. Hingegen soll geprüft werden, ob sektorspezifisch ein Recht auf Übertragung von Personendaten (Portabilität) einzuführen ist. Zu prüfen ist auch, ob punktuell Regelungsbedarf besteht bei der erbrechtlichen Behandlung von Daten, bei der Herausgabe von Daten beim Konkurs eines Cloud-Providers und bei der rechtlichen Einordnung von Kryptowährungen.

Massnahmen

Um die datenpolitische Entwicklung voranzubringen, hat der Bundesrat am 9. Mai 2018 folgende Massnahmen beschlossen:

  • Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung wird im Hinblick auf die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021 – 2024 in Zusammenarbeit mit den Forschungs- und Hochschulakteuren geeignete Massnahmen zur Zugänglichmachung von Forschungsdaten prüfen.
  • Das Bundesamt für Justiz analysiert den Regelungsbedarf zu einer sektor- bzw. branchenspezifischen Einführung der Portabilität von Personendaten und unterbreitet dem Bundesrat bis spätestens Mitte 2020 allfällige Vorschläge für eine rechtliche Ausgestaltung.
  • Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erneuert bis 2020 die Strategie für Geoinformation beim Bund und zeigt Umsetzungsmassnahmen auf.
  • Die Post, die SBB und Swisscom sollen dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) jährlich über ihre Open Data-Aktivitäten Bericht erstatten, allfälligen Handlungsbedarf anzeigen und die entsprechenden Daten auch auf der Plattform opendata.swiss publizieren.
  • Das BAKOM integriert die Weiterentwicklung der Datenpolitik bis Ende 2018 in die aktualisierte Strategie des Bundesrates „Digitale Schweiz“ und stellt eine koordinierte Umsetzung sicher.

Daneben werden zahlreiche weitere Vorhaben vorangetrieben, dank welchen in Zukunft Daten im Interesse der Allgemeinheit besser genutzt werden können, namentlich in den Bereichen Mobilität, Statistik, Gesundheit und E-Government.


Hintergrund

Die Schweiz soll die Chancen der Digitalisierung konsequent nutzen, damit sie sich als attraktiver Lebensraum und innovativer, zukunftsorientierter Wirtschafts- und Forschungsstandort behaupten kann. Dieses Ziel verfolgt der Bundesrat mit seiner Strategie "Digitale Schweiz". Dabei will er insbesondere innovative Ansätze zur Effizienzsteigerung und zur administrativen Entlastung der Einwohner und Unternehmen fördern.
Bereits am 22. März 2017 legte der Bundesrat die übergeordneten Ziele einer Datenpolitik der Schweiz fest: Zugang zu Open Data als Rohstoff einer digitalen Wirtschaft und Gesellschaft, zeitgemässe und kohärente Rechtsgrundlagen sowie Rahmenbedingungen, mit denen sich die Schweiz als attraktiver Standort für eine Wertschöpfung durch Daten positioniert.


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