Vorsorge im Umweltbereich – ethische Anforderungen an die Regulierung
Bern, 7.5.2018 - Die Entwicklung des so genannten Genome Editing – d. h. neuer Verfahren, die punk-tuelle Eingriffe ins Erbgut ermöglichen – schreitet rasch voran. Für Anwendungen im Bereich der Umwelt berufen sich die zuständigen Behörden auf das umweltrechtliche Vorsorgeprinzip. Sie halten deshalb die strengen rechtlichen Anforderungen, wie sie für die Gentechnik gelten, auch bei diesen neuen biotechnologischen Verfahren der-zeit für gerechtfertigt. Andere kritisieren, das Vorsorgeprinzip schränke Forschung und Entwicklung unzulässig ein. Die Eidgenössische Ethikkommission für die Bio-technologie im Ausserhumanbereich (EKAH) kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass der Vorsorgegedanke ethisch begründet ist und deshalb rechtlich konsequent gestärkt und umgesetzt werden muss.