Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) erlässt Empfehlung zum Bonusprogramm „Helsana +“

Bern, 27.04.2018 - Mit der „Helsana+“-App werden die Daten von Kundinnen und Kunden der Helsana-Gruppe, die dort ausschliesslich eine Grundversicherung haben, zum Zwecke der teilweisen Rückerstattung ihrer Prämien bearbeitet. Mangels Rechtsgrundlage emp-fiehlt der EDÖB, diese Bearbeitung zu unterlassen.

Am 11. Oktober 2017 eröffnete der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), gestützt auf das Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1), gegenüber der Helsana Zusatzversicherungen AG eine Sachverhaltsabklärung betreffend Bonusprogramm „Helsana+“, welches das Unternehmen am 25. September 2017 lanciert hatte. Es handelt sich dabei um ein Programm, das die Teilnehmenden zu einem gesundheitsbewussten Verhalten und bewegungsbetonten Lebensstil animieren soll, indem ihre Aktivitäten mit „Pluspunkten“ belohnt werden. Durch das Herunterladen der sogenannten „Helsana+“-App auf ihr Mobiltelefon können Helsana-Kundinnen und -Kunden solche Punkte sammeln und dafür Barauszahlungen sowie Partnerangebote erhalten.

Unterbindung des Datenflusses von der Grundversicherung bei der Registrierung

Bei der Registrierung für die „Helsana+“-App geben die Versicherten der Helsana Zusatzversicherungen AG ihre Einwilligung zur Überprüfung des Vorliegens einer Grundversicherungsdeckung bei der Helsana-Gruppe ab. Mangels Rechtsgrundlage erweisen sich die Entgegennahme dieser Daten der Grundversicherung durch die Zusatzversicherung und die dort erfolgende Weiterbearbeitung in datenschutzrechtlicher Hinsicht als rechtswidrig und die eingeholten Einwilligungen als unwirksam. Aus diesem Grund empfiehlt der EDÖB der Helsana Zusatzversicherungen AG, diese Bearbeitung von Grundversicherungsdaten zu unterlassen. Der EDÖB begrüsst, dass die Helsana trotz Verneinung einer Rechtspflicht angekündigt hat, seine Empfehlung durch freiwillige Anpassung des Registrationsprozesses zumindest bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung einzuhalten.

Unterbindung der Datenbearbeitung zum Zwecke von Prämienrückerstattungen

Die mit dem Bonusprogramm gesammelten Punkte können in geldwerte Vorteile umgewandelt werden, sei es in Form von Barauszahlungen oder Rabatten bei Helsana-Partnerfirmen. Diese Umwandlungen stehen nebst den Zusatzversicherten auch den ausschliesslich Grundversicherten der Helsana zu. Für Letztere ist die Barauszahlung auf max. CHF 75.- pro Jahr limitiert. Mangels gesetzlicher Grundlage erweist sich diese Leistung, die wirtschaftlich darauf herausläuft, den ausschliesslich Helsana Grundversicherten einen Teil ihrer Grundversicherungsprämie zurückzuerstatten, als rechtswidrig. Deshalb empfiehlt der EDÖB der Helsana Zusatzversicherungen AG, im Rahmen des Programms die Bearbeitung von Daten der Kunden, die bei der Helsana ausschliesslich grundversichersichert sind, zur Bemessung und Ausrichtung geldwerter Rückerstattungen zu unterlassen.

Die Helsana Zusatzversicherungen AG muss dem EDÖB innerhalb von 30 Tagen mitteilen, ob sie diese Empfehlung annimmt oder ablehnt. Falls die Empfehlung abgelehnt oder nicht befolgt wird, kann der EDÖB die Angelegenheit dem Bundesverwaltungsgericht vorlegen.


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