Organisation P-26: Bundesrat veröffentlicht anonymisierte Version des «Berichts Cornu»

Bern, 25.04.2018 - Der Bundesrat will weiter zur historischen und politischen Aufarbeitung der Fragen rund um die Organisation P-26 beitragen. In seiner Sitzung vom 25. April 2018 hat er beschlossen, ein damals mit dem Vermerk «Fassung für die Medien» gekennzeichnetes und anonymisiertes Exemplar der Administrativuntersuchung von Pierre Cornu aus dem Jahr 1991 zu veröffentlichen. Zudem macht der Bundesrat weitere Angaben über Verträge zwischen dem Bund und dem Verein, der in der ehemaligen Festungsanlage der Armee «Schweizerhof» ein Museum betreibt.

Zur historischen und politischen Aufarbeitung der Fragen rund um die Organisation P-26 gehören unter anderem zwei Berichte. Zum einen sind dies die Ergebnisse der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) im Jahr 1990. Zum anderen gab der Bundesrat aufgrund eines Vorstosses, den ebenfalls die PUK eingereicht hatte, eine Administrativuntersuchung beim damaligen Untersuchungsrichter Pierre Cornu in Auftrag. Dieser «Bericht Cornu» untersuchte die Beziehungen zwischen der Organisation P-26 und analogen Organisationen im Ausland. Er wurde im Jahr 1991 vorgelegt und damals vom Bundesrat als «geheim» klassifiziert und seither nicht veröffentlicht.

Bundesrat veröffentlicht damalige «Fassung für die Medien»

Gleichzeitig wurde damals auch eine anonymisierte Version des Berichtes erstellt, aus dem die als schutzwürdig beurteilten Inhalte entfernt wurden. Obwohl dieses Exemplar den Vermerk «Fassung für die Medien» trug, wurde damals nach heutigem Wissensstand auch bei diesem Exemplar auf eine Veröffentlichung verzichtet. Nach Ansicht des Bundesrates steht heute aus Sicht des Informations- und des Datenschutzes dieser Veröffentlichung nichts im Weg. Im Sinne der Transparenz hat der Bundesrat deshalb beschlossen, diese anonymisierte Version des Berichts zu veröffentlichen. Er entspricht damit auch Anfragen von Historikern und Medienschaffenden. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes wurden vor der Veröffentlichung einige Passagen geschwärzt. Der Bericht liegt auf Deutsch und Französisch vor; eine italienische Übersetzung wurde bei den bisherigen Recherchen nicht entdeckt.

Sowohl von der «Fassung für die Medien» als auch von der vollständigen Version des «Berichts Cornu» liegt je ein Exemplar im Bundesarchiv. Die vollständige Version bleibt weiterhin als «geheim» klassifiziert und kann damit nicht veröffentlicht werden. Die 50-jährige Schutzfrist gemäss Archivierungsgesetz läuft bis 2041. Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion 18.3358, die eine Veröffentlichung verlangt. In seiner Stellungnahme beruft sich der Bundesrat auf die Argumente, die bereits 2011 zur Ablehnung der Motion 09.4021 durch den Nationalrat geführt hatten und die auch 2005 in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 05.3096 enthalten waren. Dazu gehört, dass Auskunftspersonen gegenüber Untersuchungsrichter Pierre Cornu damals Angaben unter dem Vorbehalt der Vertraulichkeit gemacht haben. Viele dieser Personen leben noch und haben ein Anrecht auf den Schutz ihrer Informationen.

Angaben zu den Beziehungen zum Verein «Pro Castellis»

Zudem hat der Bundesrat seine Stellungnahme zur Interpellation 18.3193 verabschiedet, die Angaben zu den vertraglichen Beziehungen zwischen dem Bund und dem Verein «Pro Castellis» verlangt, dem Betreiber eines P-26-Museums in der ehemaligen Festungsanlage der Armee «Schweizerhof» in Gstaad. Wie der Bundesrat festhält, wurde zwischen dem Verein und dem VBS ein Baurechtsvertrag abgeschlossen. Dieser verpflichtet den Verein, die Anlage gut zu unterhalten und ausschliesslich als militärhistorisches Objekt zu nutzen. Die Baurechte dauern bis am 31. Dezember 2065. Zudem wurden dem Verein vom VBS Material und Geräte leihweise abgegeben, damit der Nachwelt ein fachkundiger Überblick über die Widerstandsorganisation erhalten bleibt.


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