Bundesrat beschliesst weiteres Vorgehen in den Beziehungen zum Vereinigten Königreich (UK)

Bern, 25.04.2018 - Der Bundesrat will sicherstellen, dass die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und dem UK auch nach dessen Austritt aus der Europäischen Union (EU) ihre Gültigkeit behalten. Im Hinblick auf eine Übergangsphase EU-UK hat er anlässlich seiner Sitzung vom 25. April 2018 die im Oktober 2016 verabschiedeten Strategie «Mind the Gap» präzisiert und die nächsten Schritte eingeleitet.

Der bevorstehende Austritt des UK aus der EU hat auch Konsequenzen für die Schweiz. Derzeit sind die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem UK weitgehend durch die bilateralen Abkommen Schweiz-EU geregelt. Diese Rechtsgrundlagen für die schweizerisch-britischen Beziehungen sind zu ersetzen. Der Bundesrat will die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten über den Zeitpunkt des britischen EU-Austritts hinaus sicherstellen und wenn möglich ausbauen. Er hat dazu bereits im Oktober 2016 eine Strategie formuliert (Strategie „Mind the Gap“) und eine interdepartementale Steuerungsgruppe unter Leitung des EDA zur Koordination der Arbeiten eingesetzt.

Mit der formellen Austrittserklärung des UK vom 29. März 2017 begann eine zweijährige Frist für Verhandlungen mit der EU über einen Austrittsvertrag. Am 19. März 2018 haben sich die beiden Parteien auf politischer Ebene auf eine Übergangsphase zwischen dem Austritt des UK und dem Inkrafttreten einer Regelung ihres zukünftigen Verhältnisses geeinigt. Deren Dauer wurde ab Austritt des UK aus der EU am 29. März 2019 bis 31. Dezember 2020 festgelegt. Der Bundesrat hat heute die Strategie „Mind the Gap“ an diese Entwicklung angepasst. Während dieser Übergangsphase EU-UK sollen die heute bestehenden Rechte und Pflichten auch im Verhältnis Schweiz-UK anwendbar bleiben. Gleichzeitig verfolgt der Bundesrat die andauernden Austrittsverhandlungen EU-UK weiterhin eng und trifft Vorkehrungen für deren möglichen Verlauf.

Die Einigung auf eine Übergangsphase EU-UK ab dem Zeitpunkt des Austritts des UK bietet ein Zeitfenster für die Aushandlung des zukünftigen Verhältnisses zwischen der Schweiz und dem UK. Ziel des Bundesrates bleibt weiterhin, auch langfristige Rechtssicherheit in den zukünftigen bilateralen Beziehungen Schweiz – UK nach Auslaufen der Übergangslösung ab 1.1.2021 zu schaffen. Seine dahingehenden Ziele wird der Bundesrat zum gegebenen Zeitpunkt präzisieren.

Das heute beschlossene weitere Vorgehen im Hinblick auf den Austritt des UK aus der EU per 29. März 2019 wird den Aussenpolitischen Kommissionen und den Kantonen bis zum 20. August 2018 zur Konsultation unterbreitet.


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