Sanktionen gegenüber Venezuela
Bern, 28.03.2018 - Der Bundesrat hat am 28. März 2018 Zwangsmassnahmen gegenüber Venezuela erlassen. Damit schliesst sich die Schweiz den Sanktionen der EU an, welche diese aufgrund der Verletzung von Menschenrechten und der Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit und demokratischer Institutionen erlassen hatte. Die Verordnung über Massnahmen gegenüber Venezuela tritt am 28. März 2018 in Kraft.
Der Bundesrat hat am 28. März 2018 ein Rüstungs- und Repressionsgüterembargo sowie Finanz- und Reisesanktionen gegenüber Venezuela beschlossen. Damit werden der Verkauf, die Lieferung sowie die Ausfuhr nach Venezuela und die Durchfuhr von Rüstungsgütern sowie von Gütern, die für die interne Repression verwendet werden können, verboten. Ein entsprechendes Verbot gilt auch für Ausrüstungsgüter, Technologie und Software, die für die Überwachung und das Abhören des Internets und des Telefonverkehrs benützt werden können. Weiter wurde eine Sperrung von Vermögenswerten und ein Ein- und Durchreiseverbot für gelistete natürliche Personen, Unternehmen oder Organisationen erlassen. Diese Massnahmen richten sich aktuell gegen sieben venezolanische Minister bzw. hochrangige Beamtinnen und Beamte Vermögenswerte, die unter diese Sperrung fallen, müssen dem SECO unverzüglich gemeldet werden.
Der Bundesrat ist sehr besorgt über die wiederholten Verstösse gegen die persönlichen Freiheiten in Venezuela, wo das Prinzip der Gewaltentrennung missachtet wird und es im Vorfeld der anstehenden Wahlen zu zahlreichen Unregelmässigkeiten gekommen ist. Der Bundesrat fordert Venezuela auf, ein korrektes Wahlverfahren zu garantieren und sich für eine inklusive Demokratie einzusetzen, die sich vollumfänglich an die Verfassung, die Gesetzgebung und die internationalen Verpflichtungen des Landes hält.
Mit der Verordnung vom 28. März 2018 schliesst sich die Schweiz den EU-Sanktionen gegenüber Venezuela an. Die beschriebenen Massnahmen treten am 28. März 2018 um 18.00 Uhr in Kraft.
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