Verordnungen zum Geldspielgesetz: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
Bern, 02.03.2018 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 2. März 2018 die Vernehmlassung zu den Verordnungen eröffnet, die es zur Umsetzung des neuen Geldspielgesetzes braucht. Unter anderem klärt der Bundesrat mit den Verordnungen, was unter kleinen Pokerturnieren ausserhalb von Spielbanken zu verstehen ist, die das Gesetz zulassen will. Und er schlägt für den Schutz vor Spielsucht im Online-Bereich konkrete Massnahmen vor. Damit klärt er verschiedene Einzelheiten und schafft so in bisher noch offenen Fragen volle Transparenz, bevor die Bevölkerung im Juni 2018 in einer Referendumsabstimmung über das Geldspielgesetz befindet.
Das neue Geldspielgesetz wurde am 29. September 2017 vom Parlament verabschiedet. Es setzt den Verfassungsartikel über die Geldspiele um, der am 11. März 2012 mit rund 87 Prozent der Stimmen und von allen Ständen angenommen wurde. Im Geldspielgesetz werden das bisherige Spielbankengesetz und das Lotteriegesetz zusammengeführt. Spielbankenspiele, Lotterien und Sportwetten unterstehen nach wie vor einer Bewilligungspflicht. Online-Spiele wie Roulette oder Poker sind neu zugelassen. Erträge aus den Geldspielen sollen wie bisher der AHV/IV sowie gemeinnützigen Zwecken zugutekommen; im Jahr 2016 war dies fast eine Milliarde Franken. Gegen das Geldspielgesetz wurde das Referendum ergriffen; die Volksabstimmung findet am 10. Juni 2018 statt.
Maximales Startgeld bei kleinen Pokerturnieren beträgt 200 Franken
Die Einzelheiten zum Geldspielgesetz werden künftig in der Geldspielverordnung geregelt. Darin wird namentlich präzisiert, dass Geldspiele in der Familie oder im Freundeskreis weiterhin ohne Bewilligung zulässig bleiben, sofern Einsatz und Gewinn tief sind und die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer klein ist. Kleine Pokerturniere ausserhalb von Spielbanken sind zudem erlaubt, wenn das Startgeld pro Spieler maximal 200 Franken beträgt und die Summe aller Startgelder den Betrag von 20 000 Franken nicht überschreitet.
Schutz vor Spielsucht und Manipulation von Sportwettkämpfen
Um die Spielerinnen und Spieler vor exzessivem Geldspiel zu schützen, schlägt der Bundesrat in der Geldspielverordnung insbesondere für den Online-Bereich konkrete Schutzmassnahmen vor, etwa für die Früherkennung von gefährdeten Personen. Die Verordnung präzisiert auch, mit welchen Mitteln die Manipulation von Sportwettkämpfen verhindert werden soll. Neu geschaffen wird dafür eine nationale Plattform. Sie stellt als Informationsdrehscheibe sicher, dass konkreten Verdachtsmomenten in jedem Fall nachgegangen werden kann.
Zusätzliche Mittel für die AHV/IV
Wie die traditionellen Spielbanken werden neu auch die Online-Spielbanken besteuert. Die Mehreinnahmen zugunsten der AHV/IV betragen gemäss Schätzungen voraussichtlich bis zu 75 Millionen Franken pro Jahr. Darüber hinaus dürfte das neue Geldspielgesetz zudem zugunsten von Sport, Kultur und Sozialem laut Schätzungen zu Mehreinnahmen von bis zu 225 Millionen Franken führen.
Mit der Geldspielverordnung schickt der Bundesrat gleichzeitig die revidierte Spielbankenverordnung des EJPD sowie die neue Geldwäschereiverordnung des EJPD in die Vernehmlassung. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 15. Juni 2018.
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