Betäubungsmittelverzeichnis um 19 neue psychoaktive Substanzen ergänzt
Bern, 1.3.2018 - Die Risiken neuer synthetischer Drogen sind für Konsumentinnen und Konsumenten nicht kalkulierbar. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat deshalb das Betäubungsmittelverzeichnis per 1. März um 19 Einzelsubstanzen erweitert. Die laufende Ergänzung von Rohmaterialien oder Erzeugnissen mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung ist eine Massnahme zur Bekämpfung des Drogenhandels.