Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung

Bern, 23.02.2018 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 23. Februar 2018 eine Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) eröffnet. Im Vordergrund der Revision stehen Kapitalanforderungen für eine allfällige Sanierung und Abwicklung (Gone-concern-Anforderungen), die nun auch für die drei nicht international tätigen systemrelevanten Schweizer Banken eingeführt werden sollen.

Die zweite Überprüfung der Too-big-to-fail-Bestimmungen durch den Bundesrat hat einen Handlungsbedarf bei den sogenannten Gone-concern-Kapitalanforderungen ergeben. Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass eine in Schwierigkeiten geratene Bank geordnet saniert und abgewickelt werden kann. Nachdem sie für UBS und CS bereits seit 2016 gelten, sollen sie nun auch für die inlandorientierten systemrelevanten Banken (PostFinance AG, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank) gelten. Auch hier sollen die neuen Anforderungen die schon heute geltenden Going-concern-Kapitalanforderungen spiegeln, welche die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit bei grösseren Verlusten sicherstellen. Die Spiegelung soll anders als bei den Grossbanken aber nur zu 40 Prozent erfolgen, da die inlandorientieren Banken international weniger verflochten und weniger systemrelevant sind.

Die Überarbeitung der ERV bietet Gelegenheit, die Behandlung von Beteiligungen systemrelevanter Banken an ihren Tochtergesellschaften neu zu regeln. Der bisherige Abzug der Beteiligungen von den Eigenmitteln soll durch eine Risikogewichtung der Beteiligungen ersetzt werden.

Im Weiteren wird klarer geregelt, welche Einheiten innerhalb einer Finanzgruppe systemrelevante Funktionen ausüben und entsprechend besondere Anforderungen zu erfüllen haben. Darunter fallen sollen weiterhin die Stammhäuser der beiden Grossbanken (sogenannte Parent-Banken).

Schliesslich werden Gruppengesellschaften, die für eine Weiterführung der Geschäftsprozesse einer Bank notwendige Dienstleistungen erbringen, neu der konsolidierten Aufsicht der FINMA unterstellt.


Adresse für Rückfragen

Frank Wettstein, Kommunikation Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 38 56, frank.wettstein@sif.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-69898.html