Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Aufhebung der Umtauschfrist von Banknoten

Bern, 21.02.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2018 die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und Zahlungsmittel (WZG) verabschiedet. Mit der Revision wird die Umtauschfrist von 20 Jahren für alte Banknoten ab der sechsten Serie aufgehoben.

In der Schweiz gilt für Banknotenserien, die von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zurückgerufen worden sind, eine Umtauschfrist von 20 Jahren. Innerhalb dieser Zeit gelten diese Banknoten zwar nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel, können aber noch bei der SNB umgetauscht werden. Der Bundesrat will diese Umtauschfrist in Übereinstimmung mit der SNB aufheben: Banknoten sollen ab der 1976 ausgegebenen sechsten Serie unbegrenzt umgetauscht werden können. Er hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2018 die entsprechende Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und Zahlungsmittel (WZG) verabschiedet.

Der Bundesrat erachtet die Umtauschfrist nicht mehr als zeitgemäss. Die Umstände haben sich seit deren Einführung 1921 stark verändert: Die Lebenserwartung ist gestiegen, die Mobilität der Bevölkerung hat zugenommen. Die Aufhebung der Umtauschfrist soll verhindern, dass sich jemand im Besitz von Banknoten befindet, die plötzlich ihren Wert verloren haben. Zudem passt sich die Schweiz damit der Praxis der wichtigsten Industrieländer an.

In der Vernehmlassung wurde die Teilrevision mehrheitlich positiv aufgenommen. Kritikpunkte betrafen die Sorge vor dem Einsatz von Bargeld für kriminelle Zwecke, die Befürchtung einer erhöhten Nachfrage nach Schweizer Franken sowie Bedenken bezüglich einer ausreichenden Finanzierung von Fondssuisse. Dieser Fonds finanziert nicht versicherbare Elementarschäden bei Naturkatastrophen und erhielt bisher den Erlös der nicht umgetauschten Banknoten. Nach Ansicht des Bundesrates kann der Fonds seine künftigen Aktivitäten aber aus seinen Kapitalerträgen finanzieren. Auf die Einführung eines Nennwertabzuges für die Rücknahme stark beschädigter Banknoten verzichtet der Bundesrat im Rahmen dieser Revision.


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