Gewährleistung der geänderten Verfassungen von drei Kantonen
Bern, 14.2.2018 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Basel-Landschaft und Appenzell Innerrhoden zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 14. Februar 2018 verabschiedeten Botschaft festhält.