Gewährleistung der geänderten Verfassungen von drei Kantonen
Bern, 14.02.2018 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Basel-Landschaft und Appenzell Innerrhoden zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 14. Februar 2018 verabschiedeten Botschaft festhält.
Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:
im Kanton Uri:
- Gemeindewesen;
im Kanton Basel-Landschaft:
- Aufgabenzuordnung und Zusammenarbeit der Gemeinden;
im Kanton Appenzell Innerrhoden:
- kirchliches Stimm- und Wahlrecht.
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Herausgeber
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Bundesamt für Justiz
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