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Veröffentlicht am 30. Januar 2018

Flughafen Zürich: Parteien können sich noch einmal zum Betriebsreglement 2014 äussern

Bern, 30.1.2018 - Die Flughafen Zürich AG hatte dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Ende 2013 das Betriebsreglement 2014 zur Genehmigung eingereicht. Da die darin enthaltene Entflechtung der An- und Abflugrouten im Osten ohne deutsche Zustimmung nicht durchgeführt werden kann, soll nun der von Deutschland unabhängige Teil des Betriebsreglements genehmigt werden. Die Verfahrensparteien erhalten die Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und sich nochmals zu äussern.