Bundesrat konkretisiert Weiterentwicklung und Ausbau des Nationalstrassennetzes

Bern, 17.01.2018 - Der Bundesrat will bis 2030 auf dem Nationalstrassennetz Erweiterungsprojekte im Umfang von rund 13,474 Milliarden Franken in Angriff nehmen. Diese dienen vor allem dazu, in den städtischen Agglomerationen den Verkehrsfluss und die Verträglichkeit der Autobahnen zu verbessern. Der Bundesrat beantragt dem Parlament nun im Rahmen des Ausbauschritts 2019, für den Bypass Luzern, die Erweiterung des Abschnitts Rotsee-Buchrain, die Engpassbeseitigung im Raum Crissier und die Umfahrung Le Locle die Freigabe und den erforderlichen Verpflichtungskredit, wie er an seiner Sitzung vom 17. Januar 2018 beschlossen hat. Die Vorlage geht bis am 30. April 2018 in die Vernehmlassung.

Gemäss den Verkehrsprognosen des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) werden ohne Gegenmassnahmen bis 2040 rund 385 Kilometer, also etwa 20 Prozent des schweizerischen Nationalstrassennetzes, regelmässig überlastet sein. Von Staus oder stockendem Verkehr betroffen sind vorab die Abschnitte in den Agglomerationen. Es ist daher nötig, Engpässe gezielt zu beheben.

Dank dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF), welchem Volk und Stände im Februar 2017 zugestimmt haben, ist die Grundlage geschaffen, damit der Bund ausreichend Geld in die Nationalstrassen investieren kann. Umgesetzt wird dies über das Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP Nationalstrassen). Es stellt sicher, dass die Eidgenössischen Räte periodisch über die Kapazitätserweiterungen im Nationalstrassennetz befinden können. Es enthält alle Erweiterungsprojekte, die nötig sind, um die Funktionsfähigkeit der Nationalstrassen langfristig sicherzustellen. Die dringlichen und fortgeschrittenen Projekte sind dem Realisierungshorizont 2030 zugeordnet, die weniger weit fortgeschrittenen dem Realisierungshorizont 2040. Ihr Umfang beläuft sich auf total 28,5 Milliarden Franken.

Im Rahmen des Realisierungshorizonts 2030 sollen Projekte im Umfang von 13,474 Milliarden umgesetzt werden. Sie befinden sich hauptsächlich in den grossstädtischen Räumen sowie auf den verbindenden Hauptachsen – also dort, wo die Probleme am grössten sind. Die mit den Projekten verbundenen Verbesserungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung der städtischen Siedlungsgebiete. Das Parlament beurteilt alle vier Jahre die Priorisierung und gibt auf Antrag des Bundesrats den Verpflichtungskredit zur Umsetzung der am weitesten gediehenen Projekte frei.

Ausbauschritt 2019

Mit dem Ausbauschritt 2019 beantragt der Bundesrat einen Kredit von 2,267 Milliarden Franken für die Realisierung des Bypasses Luzern, der Erweiterung des Abschnitts Rotsee-Buchrain, der Engpassbeseitigung im Raum Crissier und der Umfahrung Le Locle. Es ist damit zu rechnen, dass diese vier Vorhaben innerhalb der nächsten vier Jahre baureif werden. Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit der Realisierung dieser vier Projekte deutliche Verbesserungen erzielt werden können.

In den Räumen Crissier und Luzern werden die Engpässe beseitigt. So kann sich das Verkehrsaufkommen vom untergeordneten auf das übergeordnete Strassennetz verlagern, was Siedlungsgebiete entlastet und z.B. auch Platz schafft für Massnahmen zugunsten des Langsamverkehrs. Dies gilt ebenfalls für die Umfahrung Le Locle, mit der eine stark belastete Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr befreit werden kann. Der Bypass Luzern gewährleistet aufgrund der damit entstehenden Netzredundanzen eine höhere Flexibilität bei Ereignissen (z.B. Unfälle) und Instandsetzungsarbeiten.

Grössere Vorhaben

Im Rahmen des Verpflichtungskredites legt der Bundesrat dem Parlament parallel zum STEP, also in der Regel alle vier Jahre, auch sogenannt grössere Vorhaben zur Freigabe vor. Dabei handelt es sich um Ausbauten im Sinne von Anpassungen, die aufgrund ihrer Dimension sowie ihrer Auswirkungen hervorstechen. Aktuell geht es um den Gotthard-Strassentunnel, dessen Sanierung mittels zweiter Tunnelröhre im Februar 2016 vom Stimmvolk gutgeheissen wurde. Dafür beantragt der Bundesrat dem Parlament nun formell im Verpflichtungskredit 2,084 Milliarden Franken. Zusätzlich beantragt der Bundesrat 300 Millionen Franken für die planerische Konkretisierung der übrigen Erweiterungsprojekte inklusive Landerwerb.

Zahlungsrahmen für Betrieb, Unterhalt und Anpassungen

Ebenfalls alle vier Jahre legt das Parlament den Zahlungsrahmen für Betrieb, Unterhalt und Anpassungen des Nationalstrassennetzes fest. Für die Periode 2020 bis 2023 weist der Bundesrat einen Bedarf von insgesamt 8,156 Milliarden Franken aus. Davon entfallen jährlich zwischen 432 und 454 Millionen Franken auf Betrieb und Sicherheit des Nationalstrassennetzes. Für die Erhaltung und technische Anlagen entstehen jährliche Kosten von 1,102 bis 1,150 Milliarden Franken. Aufgrund rechtlicher Vorschriften, Normen und Richtlinien und baulicher Ergänzungen an der bestehenden Infrastruktur kommen jährliche Kosten von 617 bis 737 Millionen Franken dazu.

Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags voraussichtlich erst 2024

Das Parlament hat im Rahmen des NAF beschlossen, den Mineralölsteuerzuschlag um vier Rappen pro Liter zu erhöhen, um den steigenden Finanzbedarf zu decken. Die Erhöhung erfolgt allerdings nicht auf Vorrat, sondern erst wenn der Bestand des NAF unter die kritische Grenze von 500 Millionen Franken fällt. Neuste Berechnungen zeigen, dass dies frühestens 2024 angezeigt ist.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Strassen ASTRA
Mediendienst +41 58 464 14 91



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Strassen ASTRA
http://www.astra.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-69503.html