Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) - Zulassung des BFS als Schweizer Vergabestelle der LEI

Neuchâtel, 06.12.2017 - (BFS) – Das Bundesamt für Statistik (BFS) ist seit heute berechtigt, den Legal Entity Identifier (LEI), eine eindeutige Identifikationsnummer der Finanzmarktakteure, an Schweizer Unternehmen und Fonds zu vergeben. Die LEI trägt dazu bei, Risiken im Finanzsektor früher zu erkennen und die Finanzstabilität zu fördern, indem sie den Behörden und anderen Akteuren die zuverlässige Identifikation von Vertragspartnern ermöglicht.

Diese Medienmitteilung und weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website des BFS (siehe Link unten)


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