Befristetes Al-Qaïda/IS-Gesetz verlängern, bis unbefristete Rechtsgrundlage in Kraft ist

Bern, 22.11.2017 - Der Bundesrat will das befristete Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Qaïda und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen (Al-Qaïda/IS-Gesetz) bis Ende 2022 verlängern. Bis dann sollten die neuen Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung des Terrorismus in Kraft sein, die der Bundesrat im Juni 2017 in die Vernehmlassung geschickt hatte. An seiner Sitzung vom 22. November 2017 hat der Bundesrat eine entsprechende Botschaft verabschiedet.

Am 1. Januar 2015 hatte das Al-Qaïda/IS-Gesetz eine gleichlautende Verordnung der Bundesversammlung ersetzt. Es wurde als zeitlich befristetes Gesetz verabschiedet und gilt bis zum 31. Dezember 2018. Es verbietet diese Organisationen und stellt alle Aktionen unter Strafe, die deren materieller oder personeller Unterstützung dienen, also beispielsweise Propaganda- und Geldsammelaktionen, so genannte Dschihad-Reisen oder das Anwerben neuer Mitglieder. Für die Verfolgung und Beurteilung entsprechender Straftaten sind die Strafbehörden des Bundes zuständig. Widerhandlungen werden mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe sanktioniert.

Laufende Arbeiten zur Terrorismusbekämpfung

Derzeit laufen verschiedene Arbeiten zur Terrorismusbekämpfung. Erstens wird das strafrechtliche Instrumentarium verstärkt. Der Bundesrat hat dazu im Juni 2017 verschiedene Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB) und weiterer Gesetze in die Vernehmlassung geschickt. Mit diesem Paket soll unter anderem auch das befristete Al-Qaïda/IS-Gesetz abgelöst und das Organisationsverbot im Nachrichtendienstgesetz (NDG) überarbeitet und angepasst werden.

Zweitens wird noch in diesem Jahr ein Nationaler Aktionsplan (NAP) zur Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus verabschiedet mit präventiven Massnahmen in allen Gesellschaftsbereichen. Und drittens wird der Bundesrat ebenfalls noch in diesem Jahr eine Vorlage in die Vernehmlassung schicken, die der Polizei präventive Massnahmen in die Hand gibt für den Umgang mit so genannten Gefährdern.


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