Stellungnahme Eidgenössische Kommission für Suchtfragen EKSF - Entscheid BAG: Studie der Universität Bern zum Cannabiskonsum nicht bewilligungsfähig.

Bern, 17.11.2017 - Die Eidgenössische Kommission für Suchtfragen EKSF hat mit Bedauern den Entscheid des Bundesamtes für Gesundheit BAG zur Kenntnis genommen, dass das Gesuch für eine Ausnahmebewilligung zur Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken, im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie, abgelehnt wurde. Mit der Studie sollte die Frage untersucht werden, wie sich der regulierte Verkauf von Cannabis auf die Konsumentinnen und Konsumenten und auf den illegalen Cannabismarkt in der Stadt Bern auswirkt.

Die EKSF - und ihre Vorgängerkommission die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen - haben sich immer für eine kohärente Drogen- und Suchtpolitik eingesetzt. Dies bedeutet einerseits, dass Konsumierende von psychoaktiven Substanzen für ihren Konsum nicht bestraft werden, anderseits der Anbau, die Herstellung, die Inverkehrbringung, der Besitz und der Konsum von Drogen, insbesondere und vordringlich von Cannabis, geregelt wird.

Die eingereichte Studie hätte diese Fragen, insbesondere die Auswirkungen eines regulierten Anbaus und Marktes auf Konsumentinnen und Konsumenten, sowie das städtische Umfeld in der Stadt Bern untersucht. Dabei wären wichtige Fragen, die in einem überarbeiteten Betäubungsmittelgesetz geregelt werden müssen, geklärt worden.

Die Eidgenössische Kommission für Suchtfragen hofft nun, dass das Betäubungsmittelgesetz baldmöglichst mit einem Experimentierartikel, mit dem solche Fragen untersucht werden können, ergänzt wird.

Eine solche Gesetzesänderung ist zu begrüssen, sollte jedoch die Form einer Gesamtrevision des Betmg haben und von der Substanzorientierung Abschied nehmen.


Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Kommission für Suchtfragen EKSF
Barbara Broers, Vize-Präsidentin EKSF; barbara.broers@unige.ch
Frank Zobel, EKSF-Mitglied, fzobel@addictionsuisse.ch


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