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Veröffentlicht am 15. November 2017

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich wird dauerhaft möglich

Bern, 15.11.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. November 2017 die gesetzlichen Grundlagen verabschiedet, die künftig im Gesundheitsbereich eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit in grenznahen Regionen dauerhaft ermöglichen. Die Krankenversicherung übernimmt dabei die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen.