Bundesrat verabschiedet Botschaft zu einem Doppelbesteuerungsabkommen mit Pakistan

Bern, 25.10.2017 - Der Bundesrat hat am 25. Oktober 2017 die Botschaft zu einem Doppelbesteuerungs-abkommen (DBA) mit Pakistan auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen verabschiedet. Die Botschaft wurde den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.

Die Schweiz und Pakistan haben am 21. März 2017 in Islamabad ein neues DBA unterzeichnet. Es enthält Verbesserungen im Bereich der Besteuerung von Dienstleistungsvergütungen sowie von Kapitalgewinnen aus der Veräusserung von Beteiligungen von mehr als 20 Prozent am Gesellschaftskapital. Zudem setzt es mehrere Bestimmungen aus dem Projekt von OECD und G20 zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und -verlagerung (BEPS-Projekt) um. Das DBA enthält namentlich eine Missbrauchsklausel zur Verhinderung der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen und auch eine Schiedsklausel, was die Rechtssicherheit für Steuerpflichtige erhöht.

Das DBA enthält ausserdem eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.

Die Kantone sowie die interessierten Wirtschaftskreise haben in ihren Stellungnahmen den Abschluss des DBA begrüsst.


Adresse für Rückfragen

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch



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Der Bundesrat
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