Auftragsverhältnis soll kündbar bleiben

Bern, 25.10.2017 - Vertragsparteien können einen Auftrag jederzeit beenden. An diesem Grundsatz will der Bundesrat festhalten. Er hat deshalb an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2017 dem Parlament beantragt, eine entsprechende Motion abzuschreiben. Dies nachdem er von den Vernehmlassungsergebnissen zu einer Änderung des Obligationenrechts Kenntnis genommen hat.

Die allgemeinste Form eines Dienstleistungsvertrags im Schweizer Recht ist der sogenannte einfache Auftrag. Gemäss geltender Bestimmung im Obligationenrecht (OR) kann er vom Auftraggeber jederzeit widerrufen beziehungsweise vom Beauftragten gekündigt werden. Geschieht dies zur Unzeit, ist zwar Schadenersatz geschuldet. Schadenersatz für entgangenen Gewinn kann in den meisten Fällen jedoch nicht geltend gemacht werden. Das Bundesgericht wendet dieses Widerrufsrecht als zwingende Regel an. Mit der Motion 11.3909 Barthassat hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, das jederzeitige Widerrufsrecht abzuschaffen und so den Vertragsparteien ein dauerhaftes Auftragsverhältnis zu sichern. Der Bundesrat hat daraufhin im September 2016 einen entsprechenden Revisionsvorschlag in die Vernehmlassung geschickt.

Jederzeitiges Widerrufsrecht kommt beiden Vertragsparteien zugute

Die Ergebnisse der Vernehmlassung zeigen jedoch, dass eine solche Änderung von einem erheblichen Teil der eingegangenen Stellungnahmen abgelehnt wird. Für die Mehrheit der unmittelbar betroffenen Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Konsumentenschutz­organisationen würde eine Änderung des Widerrufsrechts zu einer Verschlechterung des grundsätzlich gut funktionierenden Vertragsrechts führen. Dass ein Auftrag jederzeit gekündigt werden kann, wird von zahlreichen Teilnehmern als wichtiger Bestandteil der Rechtsordnung angesehen. Insbesondere schütze das jederzeitige Widerrufsrecht die schwächere und unerfahrene Vertragspartei.

Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse erachtet der Bundesrat den Handlungsbedarf für eine Neuregelung des Widerrufsrechts nicht als gegeben und beantragt dem Parlament, die Motion 11.3909 Barthassat abzuschreiben.


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