Tarif der Radio- und Fernsehabgabe ab 2019: einen Franken pro Tag

Bern, 18.10.2017 - 365 Franken pro Jahr: So viel müssen alle Schweizer Haushalte ab dem 1. Januar 2019 für die Radio- und Fernsehabgabe bezahlen. Gegenwärtig beträgt die Empfangsgebühr 451 Franken und muss entrichtet werden, wenn ein betriebsbereites Radio- und TV-Gerät vorhanden ist. An seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017 hat der Bundesrat die Höhe und das Datum für das Inkrafttreten der Radio- und Fernsehabgabe festgelegt. Zudem hat er bestätigt, dass die Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500'000 Franken nicht abgabepflichtig sein werden. Für die anderen Unternehmen gilt ein progressiver Tarif, der sich nach deren Umsatz richtet.

Die neue Radio- und Fernsehabgabe, die vom Volk im Juni 2015 angenommen worden ist, wird am 1. Januar 2019 eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Schweizer Haushalte einen Beitrag an die Finanzierung der SRG sowie der regionalen Radio- und Fernsehsender leisten, und zwar einen Beitrag von einem Franken pro Tag bzw. 365 Franken pro Jahr anstatt aktuell 451 Franken. Wer in einem Kollektivhaushalt lebt, also beispielsweise in einem Alters- und Pflegeheim oder Studentenwohnheim, muss keine individuelle Abgabe mehr zahlen. In diesen Fällen beläuft sich die Gesamtabgabe, die dem Kollektivhaushalt direkt in Rechnung gestellt wird, auf 730 Franken. Die Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV erhalten, sind weiterhin von der Abgabe befreit.

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird nach Konsultation mit dem Preisüberwacher die Abgabetarife im Jahr 2020 und danach alle zwei Jahre überprüfen. Ziel wird es sein, die Tarife weiter zu senken.

Befreiung für drei Viertel der Unternehmen

Wie bei der Abstimmung über das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) im Jahr 2015 angekündigt, werden alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500'000 Franken von der Abgabe befreit sein. Drei Viertel der Schweizer Unternehmen müssen demnach keine Abgabe entrichten. Für die Firmen mit einem Jahresumsatz von weniger als einer Million Franken wird der gleiche Tarif gelten wie für die Haushalte, d.h. 365 Franken pro Jahr. Bei den anderen Unternehmen wird ein progressiver Tarif angewendet, der in fünf Stufen unterteilt ist: von 910 Franken bei einem Umsatz zwischen einer und fünf Millionen Franken bis zu 35'590 Franken bei einem Umsatz von mindestens einer Milliarde Franken.

Mehr Geld für private Sender, Plafonierung für die SRG

Ab 2019 wird die SRG einen auf 1,2 Milliarden Franken pro Jahr plafonierten Abgabenanteil erhalten. Abgesehen von der Teuerungsindexierung bleibt dieser Betrag unverändert. Der Anteil für die privaten Radio- und Fernsehstationen mit Konzession und Abgabenanteil wird erhöht. 2019 wird die Gesamtsumme von derzeit 67,5 Millionen auf 81 Millionen Franken steigen. Das entspricht 6% des gesamten Ertrags der Radio- und Fernsehabgabe und damit dem maximalen Prozentsatz gemäss RTVG. Ausserdem sind zwei Millionen Franken pro Jahr zur Unterstützung der Schweizerischen Depeschenagentur (sda) vorgesehen. Übersteigt der Ertrag der Abgabe den Bedarf, wird der Überschuss Ende Jahr auf einem Konto deponiert. Diesen Überschuss kann der Bundesrat einsetzen, um einen allfälligen künftigen Rückgang des Abgabeertrags zu kompensieren oder den Tarif der Abgabe zu senken.

Empfehlungen des Preisüberwachers

Der Bundesrat wird eine Reduktion der Planungsreserve anlässlich der Tarifüberprüfung bereits im Jahr 2020 und danach alle zwei Jahre prüfen. Damit folgt er einer Empfehlung des Preisüberwachers. Bis dahin werden erste Erfahrungswerte in Bezug auf die Erhebung der neuen Radio- und Fernsehabgabe vorliegen.

Der Bundesrat plafoniert den Abgabenanteil der SRG sowie der regionalen und lokalen Veranstalter auf einem etwas höheren Betrag als vom Preisüberwacher empfohlen (1,281 anstatt 1,268 Mia. Franken). Dieser Betrag ergibt sich aus einer vom Parlament angenommenen Motion (6% für die privaten Radio- und Fernsehstationen) und aus dem am 17. Juni 2016 veröffentlichten Bericht des Bundesrates zum Service public im Medienbereich (Plafond von 1,2 Mia. Franken für die SRG). Wie der Bundesrat bereits in diesem Bericht festgehalten hatte, ist er, im Gegensatz zum Preisüberwacher, der Meinung, dass der Abgabeanteil der SRG sowie der regionalen und lokalen Veranstalter mit Service public-Auftrag an die Teuerung angepasst werden muss, um die nachhaltige Erfüllung deren Aufträge sicherzustellen.

Weniger administrativer Aufwand für die Abgabepflichtigen

Mit dem Systemwechsel kann die Abgabe für die Haushalte und kleinen Unternehmen deutlich gesenkt werden. Dies dank zwei Faktoren: Einerseits gibt es mehr Haushalte und Unternehmen, die die Abgabe bezahlen müssen, wobei die Abgabepflicht nicht mehr vom Besitz eines Empfangsgeräts abhängig ist. Haushalte ohne betriebsbereites Radio- und TV-Gerät können jedoch auf Gesuch hin während fünf Jahren von der Abgabe befreit werden. Andererseits fallen die administrativen Kosten für die Erhebung aufgrund der Vereinfachung des Systems deutlich tiefer aus.


Adresse für Rückfragen

Medienstelle, BAKOM, +41 58 460 55 50, media@bakom.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Kommunikation
http://www.bakom.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-68454.html