Sachgerechte Darstellung von Verschwörungstheorien

Bern, 31.08.2017 - Im Rahmen ihrer heutigen öffentlichen Beratungen in Biel wies die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) Beschwerden gegen zwei Sendungen von Fernsehen SRF ab. Weder das Wissensmagazin „Einstein“ mit einer Ausgabe zu Verschwörungstheorien noch die Talk-Sendung „Schawinski“ mit Nationalrat Andreas Glarner als Gast verletzten programmrechtliche Bestimmungen.

Die Entstehung und das Funktionieren von Verschwörungstheorien standen im Zentrum des SRF-Wissensmagazins „Einstein“ vom 26. Januar 2017. In vier miteinander zusammenhängenden Beiträgen wurden Aspekte um dieses gesellschaftlich und politisch aktuelle Phänomen thematisiert. In der dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde insbesondere beanstandet, dass mit Daniele Ganser ein anerkannter Historiker und Forscher als Verschwörungstheoretiker bezeichnet und überdies mit Naziverbrechen in Verbindung gesetzt worden sei. Die UBI erachtete diese Rügen als unbegründet. Die für eine freie Meinungsbildung erforderlichen Informationen zu den Forschungsarbeiten von Daniele Ganser und insbesondere zu seiner Kritik an der offiziellen Version der Anschläge um 9/11 wurden dem Publikum vermittelt. Dieses erfuhr ebenfalls in nachvollziehbarer Weise, warum ein befragter Experte Daniele Ganser als Verschwörungstheoretiker bezeichnet und welche Ansicht Ganser dazu vertritt. Die verschiedenen thematisierten Aspekte von Verschwörungstheorien wurden korrekt dargestellt und in transparenter Weise voneinander getrennt. Daniele Ganser wurde denn auch in keiner Weise mit Naziverbrechen und insbesondere mit der Judenverfolgung in Verbindung gesetzt. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde daher nicht verletzt. 

Gast der Talk-Sendung „Schawinski“ vom 27. Februar 2017 war der Aargauer Nationalrat Andreas Glarner. In der gegen die Ausstrahlung erhobenen Popularbeschwerde wurde geltend gemacht, Moderator Roger Schawinski habe mit falschen Aussagen, einseitiger Betrachtungsweise und Beleidigungen Andreas Glarner an den Pranger gestellt. Einziges Ziel der Sendung sei gewesen, den Gast zu demontieren und ihn blosszustellen. Die UBI prüfte die Beschwerde namentlich unter dem Gesichtspunkt der Sachgerechtigkeit und der gebotenen Achtung der Menschenwürde. In der Sendung lieferten sich Roger Schawinski und Andreas Glarner einen eigentlichen verbalen Schlagabtausch mit gegenseitigen Provokationen. Der offensichtlich mediengewandte Politiker verfügte dabei über ausreichend Gelegenheit, um zu den Vorwürfen des Moderators Stellung zu nehmen und seine Sicht der Dinge darzulegen. Auch Bemerkungen des Moderators zu den persönlichen Verhältnissen des Moderators erachtete die UBI als noch nicht programmrechtswidrig.  

Schliesslich wies die UBI eine Beschwerde gegen einen Online-Artikel von Radio Televisione Svizzera italiana RSI zu einem gewalttätigen Vorfall während des Karnevals von Bellinzona und dem dazu ergangenen erstinstanzlichen Strafgerichtsurteil ab. Die wesentlichen Fakten wurden korrekt dargestellt. Trotz einigen Mängeln des Artikels, die aber Nebenpunkte betrafen, wurde das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Wie bei den anderen beiden Beschwerdefällen, wies die UBI die Beschwerde einstimmig ab. 

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die aus neun Mitgliedern besteht und vom Churer Rechtsanwalt Vincent Augustin präsidiert wird. Sie hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Die Entscheide der UBI können beim Bundesgericht angefochten werden. Der UBI vorgelagert sind Ombudsstellen, die eine Vermittlungsfunktion einnehmen.


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