Bundesrat setzt revidierte Niederspannungs-Installationsverordnung per 1. Januar 2018 in Kraft

Bern, 23.08.2017 - Die Verordnung über die elektrischen Niederspannungsinstallationen (Niederspannungs-Installationsverordnung, NIV) bildet den rechtlichen Rahmen für das gesamte Elektroinstallations- und Elektrokontrollgewerbe. Seit dem Inkrafttreten der NIV vor 15 Jahren haben sich die wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen für das Elektroinstallationsgewerbe stark verändert. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23. August 2017 eine Revision der NIV beschlossen, mit der die Rechtsgrundlagen an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Neue Installationsmaterialien und Werkzeuge, Änderungen in der Berufsausbildung, der wirt-schaftliche Druck, die steigende Zahl ausländischer Marktteilnehmer sowie die zunehmend dezentrale Energieproduktion sind nur einige der Herausforderungen, mit denen das Elektroinstallationsgewerbe heute konfrontiert ist. Mit der vom Bundesrat beschlossenen Teilrevision der NIV wird die Rechtsgrundlage an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. 

Inhalt der Verordnungsrevision

Die Änderungen und Ergänzungen dienen der Beibehaltung und möglichst der Verbesserung der Sicherheit von elektrischen Niederspannungsinstallationen. Angepasst werden insbesondere die Voraussetzungen für die Erteilung einer Installationsbewilligung, die Vorschriften über die Organisation der Installationsarbeiten, sowie die Vorschriften über den Vollzug und die Aufsicht durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI. Berücksichtigt wird auch die starke Zunahme von Anlagen zur Produktion von neuen erneuerbaren Energien (insbesondere Photovoltaik), deren Installation und Kontrolle genauer geregelt wird.

Die revidierte NIV stellt dem Elektroinstallationsgewerbe eine praxisnahe und zeitgemässe Rechtsgrundlage zur Verfügung, mit welcher gleichzeitig das bestehende hohe Sicherheitsni-veau der elektrischen Installationen in der Schweiz gewahrt werden kann. Davon profitieren in erster Linie die Eigentümer von elektrischen Installationen (Hauseigentümer).

Vernehmlassungsergebnisse

In der vom 6. September bis 5. Dezember 2016 durchgeführten Vernehmlassung zur Revision der NIV gingen 93 Stellungnahmen ein. Die Revision der NIV wird von den Vernehmlassungsteilnehmenden in ihren Grundzügen und ihrer Stossrichtung ausnahmslos begrüsst. Mit grosser Mehrheit wurden auch die inhaltlichen Anpassungen gutgeheissen. Die Ergebnisse der Vernehmlassung sind in einem separaten Bericht publiziert (www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > abgeschlossene Vernehmlassungen).


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