SRG-Konzession um ein Jahr verlängert

Bern, 16.08.2017 - Der Bundesrat hat am 16. August 2017 die SRG-Konzession unverändert um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2018 verlängert. Dies ermöglicht es, die Konzession in der Zwischenzeit so anzupassen, dass die vom Bundesrat identifizierten kurzfristigen Massnahmen zur Stärkung des nationalen Service public umgesetzt werden können. Die überarbeitete Konzession wird Ende 2017 in eine öffentliche Anhörung geschickt. Sie soll ab dem 1. Januar 2019 bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes über elektronische Medien gelten.

Bereits in seinem Bericht zum Service public im Medienbereich vom 17. Juni 2016 hatte der Bundesrat dargelegt, dass die rasanten Veränderungen der technologischen Rahmenbedingungen und der Nutzungsgewohnheiten eine Anpassung des Service public im Medienbereich erfordern. Diese Anpassung soll in zwei Phasen erfolgen: Kurzfristig möchte der Bundesrat das Profil des Leistungsauftrags SRG in der ab 2019 gültigen Konzession schärfen und damit dessen Service public-Charakter deutlicher umreissen. Dabei sollen Aspekte berücksichtigt werden, welche in seinem Bericht schon thematisiert worden sind. Dazu gehören zum Beispiel eine bessere Erreichbarkeit der Jungen, die Sicherung der bestehenden Informations- und Kulturleistungen, erhöhte Anforderungen an die Integrationsleistungen, eine bessere Unterscheidbarkeit der SRG sowie zusätzliche Anstrengungen im Bereich der Unterhaltung. Mittelfristig strebt der Bundesrat die Weiterentwicklung des Radio- und Fernsehgesetzes zum Gesetz über elektronische Medien an.

Da die laufende SRG-Konzession am 31. Dezember 2017 abläuft, hat der Bundesrat entschieden, diese unverändert um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2018 zu verlängern. Dies ermöglicht die Ausarbeitung einer Konzession für die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über elektronische Medien. Zum Entwurf der neuen Fassung der SRG-Konzession wird Ende 2017 eine öffentliche Anhörung gestartet. Es ist geplant, dass der Bundesrat Mitte 2018 über die angepasste Konzession befindet und diese auf den 1. Januar 2019 in Kraft setzt.  


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