Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien ist in Kraft
Bern, 7.8.2017 - Das Zusatzabkommen zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen der Schweiz und Belgien ist am 19. Juli 2017 in Kraft getreten. Es enthält eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage. Das Zusatzabkommen verstärkt die guten wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Belgien.