Bundesrat belässt die AHV/IV-Renten auf dem heutigen Stand

Bern, 05.07.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juli 2017 beschlossen, den heutigen Stand der AHV/IV-Renten per 1. Januar 2018 beizubehalten. Damit folgt er der Empfehlung der Eidg. AHV/IV-Kommission. Die Anpassung der Renten der 1. Säule hängt von der Entwicklung von Löhnen und Preisen ab. Diese ist bei beiden Indizes derzeit nur schwach und begründet eine Rentenerhöhung nicht genügend. Damit bleiben auch jene Eckwerte auf dem heutigen Stand, die auf der Grundlage der minimalen AHV/IV-Rente berechnet werden. Dies gilt beispielsweise für die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge oder die bei den Ergänzungsleistungen berücksichtigten Beträge zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs.

Der Bundesrat prüft mindestens alle zwei Jahre, ob eine Anpassung der AHV/IV-Renten notwendig ist. Der Entscheid stützt sich auf die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission ab und basiert auf dem arithmetischen Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex). Da sich sowohl der Preis- als auch der Lohnindex derzeit nur schwach entwickeln, wäre eine Rentenerhöhung nicht genügend begründet.

Die AHV/IV-Renten wurden letztmals auf den 1. Januar 2015 erhöht. Da der Bundesrat vor einem Jahr die Renten auf 2017 nicht erhöht hat, musste er für 2018 erneut einen Entscheid fällen.

Auch andere Beträge bleiben somit unverändert

Die minimale AHV-Rente beträgt weiterhin 1175 Franken im Monat (bei vollständiger Beitragsdauer), die maximale Rente 2350 Franken im Monat. Da die minimale AHV-Rente als Grundlage für die Berechnung anderer Leistungen und Beiträge dient, bleiben die Eckwerte für 2018 ebenfalls auf dem derzeitigen Stand.


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