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Veröffentlicht am 16. Juni 2017

EU-Waffenrichtlinie – Bundesrat will pragmatische Umsetzung

Bern, 16.6.2017 - Der Bundesrat will die EU-Waffenrichtlinie pragmatisch umsetzen und dabei die bestehenden Spielräume ausschöpfen, um die Traditionen des schweizerischen Schiesswesens zu wahren. In diesem Sinne hat er am 16. Juni 2017 beschlossen, der EU zu bestätigen, dass die Schweiz ihrer Pflicht als assoziiertes Mitglied des Schengener Abkommens nachkommt und die Richtlinie in ihr Recht überführen wird (Rücknotifizierung).