Änderungen am Betriebsreglement 2014 für den Flughafen Zürich öffentlich aufgelegt
Bern, 13.6.2017 - Die Flughafen Zürich AG hat dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Ende 2013 das Betriebsreglement 2014 zur Genehmigung eingereicht. Da die darin enthaltene Entflechtung der An- und Abflugrouten im Osten ohne Zustimmung Deutschlands nicht umgesetzt werden kann, soll nun der von Deutschland unabhängige Teil des Betriebsreglements genehmigt werden. Aufgrund neuer Lärmberechnung muss die Teilgenehmigung nochmals öffentlich aufgelegt werden.