Menschen mit Beeinträchtigungen besser in den Arbeitsmarkt integrieren: Zweite Arbeitstagung

Bern, 18.05.2017 - Am heutigen 18. Mai hat in Bern die zweite von drei Arbeitstagungen der «Nationalen Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» stattgefunden. Im Zentrum standen praxisorientierte Diskussionen. Die Teilnehmenden haben einen Katalog von Massnahmen erarbeitet, welche die berufliche Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen verstärken können. Dieser bildet die Grundlage für den Masterplan, der an der dritten Arbeitstagung im Dezember verabschiedet werden soll.

Die «Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» findet bis Ende Jahr in drei Schritten statt. Sie geht zurück auf einen parlamentarischen Auftrag und wird vom Eidgenössischen Departement des Innern durchgeführt. Im Zentrum der ersten Arbeitstagung im Januar stand die Frage, wo prioritär Handlungsbedarf besteht. Zu ihrem Abschluss wurde eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Thema der heutigen zweiten Arbeitstagung war, konkrete Massnahmen zu formulieren. An der dritten Arbeitstagung vom 21. Dezember 2017 schliesslich soll ein Masterplan verabschiedet werden.

Katalog von Massnahmen aus der Praxis für die Praxis

An der heutigen zweiten Konferenz haben Vertretungen der Sozialpartner, Behindertenverbände, Ärztinnen und Ärzte, Sozial- und Privatversicherungen sowie von interkantonalen Konferenzen und Bundesstellen teilgenommen. Neben nationalen Dachverbänden, die bereits an der ersten Konferenz eingeladen waren, haben an der zweiten Tagung auch Menschen mit Beeinträchtigungen sowie Vertreter/innen aus der Praxis und von Unternehmen teilgenommen.

In sieben Workshops haben die Teilnehmenden Praxisbeispiele präsentiert, diskutiert und auf ihre Weiterentwicklung geprüft, um konkrete Möglichkeiten zur Verstärkung der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Beeinträchtigungen zu definieren. Diese wurden in einem Massnahmenkatalog formuliert. Ein wichtiges Ziel war auch, die Vernetzung zu fördern. Der Massnahmenkatalog bildet die Grundlage für den Masterplan, der an der dritten Konferenz im Dezember verabschiedet werden soll.

Integration im Arbeitsmarkt steht im Zentrum weiterer Projekte

Der Bund fördert die berufliche Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen auch im Rahmen von weiteren laufenden Projekten auf Bundesebene: Die Reform «Weiterentwicklung der IV» soll die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern. Die Behindertenpolitik des Bundes wiederum soll verstärkt auf die Arbeitswelt ausgerichtet werden. In diesem Rahmen hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) das Programm «Gleichstellung und Arbeit» lanciert, um Benachteiligungen in der Arbeitswelt abzubauen. Die «Fachkräfteinitiative» schliesslich befasst sich wie die Konferenz zur Arbeitsmarktintegration mit der Frage, wie das Potenzial von Arbeitskräften besser genutzt werden kann.


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